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Friedensangebot an Wulfhard Peters und die Reaktion...

DÜSTIs Computer-Shop
Veröffentlicht von Gerhard Düsterhöft in Lokales · 1 Juni 2018
In sehr kurzer Zeit vom 27.12.2017 bis 30. 12.2017 wurde das Mietobjekt "Gardelegener Str. 9, 39646 Oebisfelde" in dem sich seit mehr als 9 Jahre DÜSTI's Computer-Shop befand, vollständig geräumt. Über die Hintergründe habe ich meine Kunden und die Oebisfelder Bürger und Unternehmen in meinem Artikel "Zwangsräumung von DÜSTI's Computer-Shop" informiert. Etwas unverständliches war passiert. In einem Schreiben vom 10. Oktober 2017  hatte ich dem Vermieter Wulfhard Peters ein Angebot unterbreitet, das Mietobjekt für 30.000,00€ käuflich zu erwerben. Bei einer Absage durch den Vermieter hätte ich das Mietverhältnis zum 31. Dezember 2017 aufgekündigt, das Mietobjekt vollständig geräumt und am 30. Dezember 2017 um 16:00 Uhr an den Vermieter übergeben. 

Anstatt mir ein einfaches "Ja" oder "Nein" schriftlich, per Telefon, per eMail oder auch mündlich zukommen zu lassen, erhielt ich vom Landgericht Magdeburg am 01. Dezember 2017 einen Termin zu einer Räumungsklage zum 23. Februar 2018 zugestellt. Völlig blödsinnig und unverständlich für jeden normal denkenden. In meinem obigen Artikel hatte ich den Rechtsanwalt Thomas Köhler als den Hauptschuldigen entlarvt, der anstatt Frieden zu stiften, zwei Oebisfelder Unternehmen gegeneinander aufhetzte und das Ansehen und den guten Ruf beider Unternehmen in der Öffentlichkeit empfindlich beschädigte. Ich hatte die Herren Wulfhard Peters und den Rechtsanwalt Tomas Köhler im Vorfeld mehrfach gewarnt, sich nicht mit DÜSTI anzulegen. Mir unverständlich, dass beiden Personen meine Vorschläge zu einer außergerichtlichen Einigung ablehnten. 
Somit wurde eine Kettenreaktion ausgelöst: 
1. Das Mietobjekt wurde pünktlich zum festgelegten Zeitpunkt geräumt.
2. Der Vermieter bzw. sein Rechtsanwalt und auch seine Angehörigen verweigerten die Übergabe des Mietobjektes. 
3. Eigentum der Firma Düsterhöft (Werbebanner, Beleuchtungseinrichtungen usw.) verblieben im Mietobjekt, weil nicht geklärt werden konnte, ob der Vermieter diese behalten möchte.
4. Sämtliche fälligen Mietbeträge wurden vor dem Gerichtstermin (23.02.2018) ordnungsgemäß an den Vermieter überwiesen.
5. Die Vorsitzende Richterin Soehring wurde in mehreren Schreiben (Insgesamt ca. 50 Seiten mit Anhängen) über jeden Schritt meinerseits informiert. Sie erteilte mir die Erlaubnis, über das laufende Verfahren in der Öffentlichkeit zu berichten.
6. Der Gerichtsprozess am 23.02.2018 fand trotzdem statt, obwohl das Mietobjekt geräumt und übergeben war. Die rückständigen Mietzahlungen wurden Ende Januar Anfang Februar 2018 auf das Konto des Vermieters überwiesen.  
7. Die Richterin Soehring verhängt ein "vorläufiges Versäumnisurteil" gegen mich, obwohl meine Ehefrau und ich zum Prozess erschienen waren. Im Urteil heißt es, ich hätte den Prozess verloren, weil ich das Mietobjekt nicht am 01. Dezember 2017 (An diesem Tag erhielt ich erst die Klage vom Landgericht Magdeburg) geräumt hatte und weil ich die Frechheit besaß, meine rechtlichen Interessen vor Gericht ohne Rechtsanwalt  zu vertreten. Und zuguter letzt sollte ich nun auch noch die Reachtsanwaltskosten von diesem Herrn Thomas Köhler bezahlen, den ich vor 4 Jahren gefeuert hatte. 
Von der noch mir zustehenden Mietkaution in Höhe von fast 1000,00€ redet keiner von den drei Aufrechten (Soehring, Peters, Köhler). Aber es kommt noch schlimmer. Von Januar 2018 bis Mitte April 2018 konnte man noch mein Firmenlogo mit Internetadresse an den Schaukästen erkennen. Der Vermieter schaffte es in 4 Monaten nicht, diese abzubauen bzw. abbauen zu lassen. Aber das kennen wir ja schon von der Firma Peters Bau, die es in 9 Jahren nicht schaffte, die Fenster meines Geschäftes zu vergittern und die Tür bzw. das hintere Fenster auszuwechseln. Hoffentlich fällt dies dem Nachmieter auf, dass im Rahmen des hinteren Fensters nur zwei Holzschrauben eingeschraubt sind und das Schloss der Eingangstür ist mit 6 Schrauben von außen zu öffnen.  
      
Mein Gewerbe hatte ich umgemeldet und viele Kunden fanden den Weg in mein Büro in die Velpker Str. 11. Meine Firmentafeln, die Lampen und auch die Mietkaution hatte ich jedoch immer noch nicht erhalten. Somit setzte ich mich erneut an meinen Schreibtisch und wies den Herrn Wulfhard Peters nochmals darauf hin, mein Eigentum und mein Geld, welches er mir schuldet, zurück zu geben. 
Mein Schreiben vom 10. April 2018 war ein "Friedensangebot" in dem ich Herrn Wulfhard Peters mitteilte, dass ich durchaus noch Interesse an dem Mietobjekt hätte. Ich forderte Ihn auf, die rückständigen Zahlungen der Mietkaution zuzüglich Zinsen bis zum 20. April 2018 auf mein privates Girokonto zu überweisen. Außerdem sollte er seinen Rechtsanwalt Thomas Köhler aus seinen Diensten entlassen und Ihn auszahlen. 
Mein Firmeneigentum, welches noch im Geschäft verblieb, sollte er mir bis 25. April 2018 an meiner Hausadresse zustellen. Im Gegenzug bot ich an, sämtliche Artikel mit seinem Namen von meinen Webseiten zu entfernen. Und ich schlug Ihm sogar vor, nochmals über einen Verkauf des Mietobjektes mit mir zu verhandeln. So hätte ich bereits am 01. Juni 2018 zu meinem 10jährigen Firmenjubiläum die "Neueröffnung" des Geschäftes verkünden können. 
 vom 10. April 2018 

Preisfrage: "Was meinen Sie, hat der Vermieter Wulfhard Peters mein Angebot angenommen oder abgelehnt? Senden Sie mir eine eMail mit Namen und Anschrift und Stimmen Sie mit "Ja" oder "Nein". Alle Teilnehmer der Abstimmung nehmen an einer Verlosung zum 10 jährigen Firmenjubiläum teil. Es winken kostbare Preise. Kunden, die einen echten DÜSTI-COMPUTER (DC) in den 10 Jahren in meinem Shop gekauft haben, nehmen an einer weiteren Verlosung teil. 
Schrauben Sie dazu die Seitenklappe von Ihrem PC ab, schauen Sie hinein ob sich ein Aufkleber und darunter ein Datum mit meiner Unterschrift befindet. Verwenden im Betreff: "10 Jahre DÜSTI-Computer". Fertigen Sie ein Foto an und senden Sie mir das Bild mit Anschrift bis zum 20. August 2018 zu. Verwenden Sie bitte das Kontaktformular:



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