Überfall am 11.09.2018 - DÜSTIs Computer-Shop

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Überfall am 11.09.2018

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Liebe Angehörige, Freunde der Familie Düsterhöft, Kunden von DÜSTI's Computer-Shop und Bürger der Bürger der Stadt Oebisfelde-Weferlingen. Etwas ungeheuerliches ist passiert. Am 11. September 2018 fielen 8 unbekannte Personen (4 mit Polizei-Uniformen und Waffen) in unsere gemeinsame Wohnung ein. Seit 1. Januar 2018 befinden sich in unserer Wohnung auch das Büro und die Werkstatt, sowie das Lager von DÜSTI's Computer-Shop.
Sie weigerten sich auszuweisen und hatten auch geine gültigen Dokumente dabei, die ein Richter unterschrieben hatte. Für nähere Einzelheiten des Überfalls lesen Sie bitte zunächst die nachfolgenden Artikel auf meiner Website http://oebisfelde-news.com.
Der Anführer dieser Gruppe behauptete Angestellter des "Hauptzollamt Magdeburg". Jene Behörde, die von November 2015 bis zum 23. Mai 2016 ohne verantwortlichen Leiter war. An diesem Tag wurde eine West-Import Beamtin, eine Frau Dorothee Deutschen ernannt und auch an diesem Tag wurden sowohl des private Postbank-Girokonto meiner Ehefrau und das Postbank-Geschäftskonto von DÜSTI's Computer-Shop gesperrt.  

Zwar wurde die illegale Kontenpfändung am 23. August 2016 offiziell wieder aufgehoben. Doch unser Geld (ca. 2.000,00€)  erhielten wir bis heute nicht zurück.
Gegen die Frau Dorothee Deutschen wurde im Oktober 2016 ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt. Die Schadenersatzklage in Höhe von 7500,00€ wurde jedoch bisher von mir zurück gehalten. Bisher habe ich keine Informationen darüber, ob sie ihren Angestellten beauftragt hatte,  sich an meiner Familie und mir zu rächen.
Der Angestellte des HZA Magdeburg drohte uns nochmals zurück zu kommen und auch das gestohlene Eigentum der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft zu veräußern.

Auf dem von dem "Durchsuchungsbefehl" den uns die 8 Angreifer vorlegten, ist der Name des Richters Mersch, des Amtsgerichts Haldensleben angegeben. Der Anführer der Gruppe behauptete, meine Firma hätte Schulden bei der DAK-Krankenkasse aus dem Jahr 2009 in Höhe von 17.000,00€. Für eine derartige Höhe einer Schuld ist ein Amtsgericht Haldensleben nicht zuständig!  Der Direktor vom Amtsgericht Haldensleben, ein Herr Heimo-Andre Petersen  bestätigte mir auf Nachfrage vom 4. Oktober 2018, dass bei einer Höhe der einzuklagenden Schuld das Landgericht Magdeburg zuständig wäre.
Grundgesetz Art. 101 (1) "...Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden...."
Und das müsste dann doch wohl der Richter sein, der mir den Titel per Gerichtsurteil verpasst hat. Das ist definitiv nicht der Richter Mersch vom Amtsgericht Haldensleben.
Im übrigen behauptet der Angestellte des HZA Magdeburg, dass die DAK Krankenkasse den Titel erwirkt hat. Aber Angestellter bin ich nicht. Und als Schuldner müsste ich auch Einträge bei der Schufa haben.  
Als Beweis meiner Unschuld werde ich die Schufa Auskunft der Öffentlichkeit zugänglich machen. Bei einer derartigen Höhe der Schuld von 17.000,00€, würde ich definitiv auch keine Kredite bekommen.
Geschweige denn ein neues Girokonto einrichten können.
Aber sehen Sie selbst:


Wenn nun diese Person "XYZ" behaupten, ich sei 2009 Mitglied der "DAK Gesundheit" gewesen, dann müsste ich als Unternehmer eigentlich davon wissen. Zu dieser Zeit hatte ich gerade erst das Unternehmen gegründet und erhielt noch zwei Jahre Zuwendungen von der Arbeitsagentur Haldensleben.
Ich war bis zu Beginn meiner Selbstständigkeit am 1. Juni 2008 bei der TAUNUS BKK versichert. Das Ende der Mitgliedschaft bei der TAUNUS BKK wurde mir per Schreiben vom 6. Mai 2009 offiziell bestätigt.
Meine "Versicherungskarte" hatte ich vernichtet. Ein neues Angebot von der TAUNUS BKK erhielt ich nicht.  In der Folge war die TAUNUS BKK pleite und wurde im Herbst 2009 von der BKK Direkt übernommen. Von da an verliert sich ihre Spur. Und wenn nun eine Sekretärin der DAK Gesundheit dem Hauptzollamt Magdeburg gegenüber behauptet, ich hätte im Juni 2009 keine Beiträge an die DAK Gesundheit gezahlt, so ist das richtig, weil ich gar nicht Mitglied dieser Krankenkasse war.
Das habe ich diesen 8 Idioten die am 11.09.2018 in unser Haus eingedrungen sind, mindestens 10 Mal erklärt. Aber diese Schwachköpfe von Beamten der Regierung Haseloff (CDU) und des Innenminister Stahlknecht (CDU) sehen ein Zettelchen, auf dem der Name eines Richters Mersch steht, nicht mal mit Unterschrift und Dienstsiegel und schon drehn die durch.
Vorausgesetzt Sie Herr "XYZ" können lesen und haben wenigstens noch ein wenig Verstand in der Birne, dann können Sie erkennen, dass ich am 31. Mai 2008 von der Taunus BKK verabschiedet wurde. Da mir die Taunus BKK kein neues Angebot unterbreitete, erkundigte ich mich bei der Arbeitsagentur, welche Möglichkeiten ich als Existenzgründer hätte, mich zu versichern. Ich stellte einen Antrag auf "Familienversicherung" über meine Ehefrau. Denn nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst 2008 war meine Ehefrau der Hauptverdiener. Ich erhielt noch bis Anfang 2010 Zuwendungen von der Arbeitsagentur Haldensleben.
Als Selbstständiger Geringverdiener hätte ich nun auch die Möglichkeit der Familienversicherung laut § 8 SGB IV bei meiner Ehefrau gehabt.
Ich führte meine Selbstständigkeit nebenberuflich aus, hatte nur minimale Einkünfte unter 300,00€ im Monat. War also "Einzelkämpfer" mit schlechter Auftragslage. Und weil mir dann der Herr Wirtschaftsminister Haseloff auch die bereits zu gesagten Fördermittel drei Tage vor Eröffnung meines Geschäftes wieder nahm, war ich de fakto "Feierabend-Unternehmer".
Normaler Weise hätte ja die "DAK Gesundheit" meiner Ehefrau Viola mitteilen können, dass sie für mich einen "Antrag auf Familienversicherung" anfordern, ausfüllen und unterschrieben an die Kasse zurückschicken müsste. So war ich über 10 Jahre wegen meiner Mini Gewinne von Maximal 5000,00€ im Jahr als "Feierabend-Unternehmer" im Niedriglohn-Sektor beschäftigt.

Dass es diese Möglichkeit der Familienversicherung von Selbstständigen gibt, erzählt Euch definitiv nicht eine Profit-Geile Krankenkasse, wie die DAK Gesundheit. Das zeigt mir einmal mehr, was Profitstreben anrichten kann.
Karl Marx: "...300% Profit und es gibt kein Verbrechen, was das Kapital riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens."

Meine Ehefrau Viola war dann endlich 2010 oder 2011 in der Taunus BKK über ihren Betrieb gesetzlich Krankenversichert. Die Taunus BKK war Pleite und verkaufte ihre Kunden an die nächste finanziell kranke Kasse, die BKK Direkt. Und die wurde wiederum von der DAK Gesundheit (Krankheit) geschluckt.
Ganz ehrlich, dass ist der gleiche Mist, wie in unserer Regierung. Eine Vettern- und Cousinenwirtschaft durch und durch.
Und irgendwann, hat ein Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der DAK Gesundheit wohl meine alten Unterlagen von der TAUNUS BKK gefunden und festgestellt, dass die Frau Margit Spiegel irgend wie gepennt hatte. Normaler Weise hätte sie mir gleich mit dem Kündigungsschreiben bzw. auch viel früher schon einen Aufnahmeantrag für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als "Jungunternehmer mit 54 Jahren" zuschicken können.

Als die jedoch mein Alter sahen, glaubten die Damen und Herren der TAUNUS BKK wahrscheinlich, dass ich entweder in Frührente gehen würde. Eine Selbstständigkeit mit 54 Jahren zu beginnen, ist nach Westdeutschen Maßstäben recht unwahrscheinlich.
So werte Damen und Herren der DAK Gesundheit, vom Hauptzollamt Magdeburg, wenn Sie nun noch immer behaupten, die DAK Gesundheit hätte Ihnen diesen vollstreckbaren Titel gegen mich zugeschickt, dann würde es sicher nicht schwer fallen, sich eine beglaubigte Kopie dieses Titels vom zuständigen Vollstreckungsgericht zukommen zu lassen. Und bitte den Namen des zuständigen Richters nicht vergessen der den Titel erwirkt hat!
Und sollte dies nicht möglich sein, dann bitte senden Sie mir die Kopie des Aufnahmeantrags in die DAK Gesundheit mit meinem vollständigen Namen "Horst-Gerhard Düsterhöft" und mit meiner Unterschrift zu. Das kann doch nicht so schwer sein, und das dauert auch nicht 10 Jahre ????

So, Herr  "XYZ, ohne Vornamen", jetzt kommt ganz schön Ärger auf Sie zu und ich weiß ja nicht, ob Ihre Chefin, die Frau Dorothee Deutschen Ihnen auch noch beistehen wird. Ich hatte Ihr ja angeboten auf die Klage vor dem Landgericht Magdeburg über 7500,00€ gegen sie zu verzichten. Sie sollte mir halt nur mitteilen, dass Sie ohne Anweisung eigenmächtig den Überfall am 11.09.2018 zu verantworten haben.
Ach so Herr "XYZ", meine Ehefrau hatte Ihnen ja auch Ihre Krankenversicherungskarte von der DAK Gesundheit gezeigt. Warum haben Sie dann ihre beiden Tablet PC und den Schmuck geklaut, und ihre Spaarbüchse und die Geldbörse ausgeräumt?

Ja, Herr  "XYZ" Sie haben ja auch noch die Eigentum unserer Enkelkinder geklaut und meinem kleinen Enkel Jonas H. ein traumatisches Ereignis beschehrt. Und dafür bringe ich Sie in den Knast, dass garantiere ich Ihnen.
Auch weil Sie mehrfach als Angestellter des Staates gegen das Grundgesetz verstießen.
Hier nochmals ein Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG):
GG Artikel 104 "(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."

Ach so, vergessen habe ich ja noch den Richter Mersch vom Amtsgericht Haldensleben, der sich der Beihilfe zu einer Straftat, nämlich "Verleumdung §187 StGB" schuldig gemacht hat. Darauf gibt es bis zu 5 Jahre Knast oder hohe Geldstrafen. Der wird sicher die Kurve kratzen, um nicht so eine Blamage zu erleben, wie sein derzeitiger Chef der Richter Reimo Andre Petersen. Im Jahre 2006  hat mich dieser Richter Petersen vor sein Gericht geladen, weil er meinte, ich hätte wirklich 4 Kinder einer 6. Klasse über 2 Monate Foltern können. Ja er hätte eben doch die Strafanzeige des Staatsanwalt Fröhlich aus Magdeburg mal durchlesen sollen.
Ist echt peinlich für einen Richter, wenn der Angeklagter Ihn hinterher so in der Öffentlichkeit blamiert.

Vielleicht kennen Sie den Spruch: "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm." Bitte nicht missverstehen, ich behaupte nicht, der Richter Petersen ist der "Vater" des Richters Mersch! Nein, ich beziehe das mal, auf die Art und Weise, wie die beiden Ihr Gericht lenken und leiten. Gut, wir wollen das nicht ausdiskutieren. Hier jedenfalls die lustige Geschichte des bescheuerten Staatsanwalt "Fröhlich". Keiner glaubt Ihm aber einer doch, dass war der Richter Petersen, vom Amtsgericht Haldensleben... Die ganze Geschichte demnächst auf meiner Website.


So Herr "XYZ", komme ich noch mal zu Ihnen. Jetzt können Sie mal zu Ihrer Chefin laufen und fragen, was da so als Strafmaß auf Sie zukommt. Ich zähle mal auf:
Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, schwerer Raub, Verleumdung, Kreditgefährdung, diverse Verstöße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 1, Art. 13, Art. 33, Art. 101, Art. 104, Art. 20), Sippenhaft meiner Ehefrau 2 Mal 2016 und 2018, Wirtschaftssabotage, falsche Verdächtigung, seelische und körperliche Misshandlung von 3 Personen. Und als Nebenkläger werde ich die Eltern des kleinen Jonas einladen. Und dann, das hatte ich ja schon versprochen, reagiert der Papa vom Jonas ziemlich sauer, wenn ein Erwachsener seinem Kind was antut.
An Ihrer Stelle würde ich schleunigst die Sachen und das Geld zurück bringen und die ca. 17.000,00€ Schadenersatz zahlen, sonst verspreche ich Ihnen geht es in den Knast. Und für 1000,00€, da findet sich schon jemand, der sich dieses Geld verdienen möchte.

Herzlichen Dank unserer Hausbank der IngDiba. Mit Schreiben vom 1.10.2018 haben Sie mir ja mitgeteilt, was ich zu beachten habe. Andererseits ist es auch nicht so schlimm, dass das Konto vorübergehend eingeschränkt ist, nutze ich erst einmal das nächste Konto oder die Kredite, die ich von meinen Kunden oder Freunden erhalte.
Etwas sonderbar jedoch der Fakt, dass diesmal der Herr "XYZ" nur 4.382,04 EUR von mir haben will. Sehr geehrte Frau Ina Rudel, sehr geehrter Herr Holger Petry von mir velangten wollte dieser Typ "XYZ" knapp 18.000,00€ haben? Verlangt mal eine beglaubigte Kopie des Titels. Der Typ der lügt nach Strich und Faden. Am Besten Ihr erstattet auch Anzeige gegen Ihn, wegen dieser Ungereimtheiten.

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