DÜSTI_s Blog & Internetforum - DÜSTIs Computer-Shop

Direkt zum Seiteninhalt

Die sonderbare "Rechtssprechung" des Landgerichtes Magdeburg

DÜSTIs Computer-Shop
Veröffentlicht von Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 7 März 2018
1. Teil:
Am 23. Februar 2017 fand die Verhandlung zur "Räumungsklage" des Vermieters Wulfhard Peters vor dem Landgericht Magdeburg statt. 
Zum festgelegten Termin waren meine Ehefrau und ich als Angeklagter angereist, um einem "Versäumnisurteil" vorzubeugen. In meinem Schreiben vom 17. Februar 2018 hatte ich der Frau Richterin Soehring auch persönlich mitgeteilt, dass mein Rechtsanwalt, der meine Intressen vertritt zu dem genannten Termin in Urlaub sei. Auch von der Rechtsanwältin Stefanie Wulf erhielt ich kurz vorher eine Absage, mich zu der verhandlung zu begleiten. Als ich Ihr mitteilte, dass der Kläger der Herr Wulfhard Peters wäre, verweigerte Sie mir die Überhahme des Mandates grundlos.
Ich stellte im Namen meines in Urlaub befindlichen Rechtsanwaltes den Antrag, die Gerichtsverhandlung auf einen späteren Termin zu verschieben. 
Aber auch in diesem Zusammenhang verweigerte mir das Landgericht unter der Richterin Soehring eine Antwort. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass hier diese Richterin Soehring und auch das Gericht sich eindeutig auf die Seite des Klägers stellte. 
Das Urteil fiel dann auch sehr kurz und sonderbar aus. Ohne nochmals, wie in einer Gerichtsverhandlung üblich, dem Kläger und dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern, kam die Richterin Soehring gleich zur Sache. 
Ich hatte den Prozess verloren, weil ich angeblich das Mietobjekt nicht zum 01. Dezember 2017 geräumt hatte. In der Aufregung hatte ich diese Äutßerung der Richterin gar nicht richtig mitbekommen. Meine Ehefrau bestätigte mir jedoch nach Ende der Verhandlung, dass die Richterin dieses Datum genannt hatte.
Völlig abwegig, denn am 01. Dezember 2017 erhielt ich ja erst per Einschreiben vom Landgericht Magdeburg die Klageschrift per Einschreiben zugestellt??? Wie sollte ich an einem Tag mein Geschäft räumen? 

Aber erst einmal weiter: Die Richterin stellte fest, dass ich sonst alle Forderungen ordnungsgemäß erfüllt hatte. Nur der Kläger selbst schuldete mir ja noch die Rückzahlung der Kaution in Höhe von fast ca. 800,00€. Diesbezüglich hüllten sich die Richterin und der Rechtsanwalt Köhler in Schweigen. 
Als es dann um die Kosten für die Rechtsanwälte und die Gerichtskosten ging, meldete sich sofort der Rechtsanwalt Köhler und beanspruchte 500,00 € für seine Tätigkeit. Und auch diesmal stimmte die Richterin Soehring dem ohne zu zögern zu. Und auch die Gerichtskosten solle ich zahlen.
Wofür? Ich fragte noch die Richterin Soehring, ob sie überhaupt eine Zeile aus meinen beiden Schreiben (25 Seiten) gelesen hatte? Indem Sie antwortete verlegen, dass sie mal reingeschaut hat. Dies ist jedoch die Unwahrheit, denn dann hätte sie ja den Räumungstermin nicht auf den 1. Dezember 2017 festlegen können. Der Rechtsanwalt Thomas Köhler fiel mir ins Wort und behauptete erneut, dass sein Mandant  mein Schreiben gar nicht erhalten hatte, weil ich es an Uwe Peters, seinen Sohn geschickt hatte. Ich wollte noch kurz erwähnen, dass ich mit dem Klageschreiben des Landgerichtes Magdeburg vom 01. Dezember 2017 auch eben eine Kopie meines Schreibens fand. Ein eindeutiges Zeichen, dass der Rechtsanwalt Köhler dieses Schreiben zur Kenntnis genommen hatte. 
Es ist nicht meine Schuld, wenn er es dem Kläger, dem Herrn Wulfhard Peters verschwiegen hat. Ich wollte noch auf weitere Ungereimtheiten und auch auf das Datum der Räumung, den 01. Dezember 2012 eingehen, als plötzlich der Rechtsanwalt Köhler aufstand, seinen Koffer nahm und den Raum verließ. Eine Respektlosigkeit des Rechtsanwaltes gegenüber der Richterin Soehring. Sie hatte noch gar nicht die Verhandlung beendet.
Ich finde es auch unverschämt, wie das Gericht meine Ehefrau, die als Zeugin mitgekommen war behandelte. Normaler Weise hätte die Richterin sie als Zeugin und auch als Betroffene mal fragen können, was da eigentlich abgegangen ist. Schließlich war sie am Ausräumen des Geschäftes maßgeblich mit beteiligt und opferte Freizeit zwischen den Feiertagen. 
Es ist auch in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Richterin nicht ein Mal die Gründe der verspäteten Mietzahlung meinerseits angeführt hat. 
Es ist ja nicht so, dass ich mich weigerte die Miete zu zahlen. Ich bot dem Vermieter an, die Mietzahlung in seinem eigenen Mietobjekt in Empfang zu nehmen. Es ist auch in keiner Weise nachvollziehbar, dass mir der Vermieter mit einer Räumungsklage antwortet, weil ich Ihm 30.000,00€ geboten hatte das Mietobjekt zu kaufen? 
Wenn diese Zusammenhänge ein Gericht nicht in einem laufenden Verfahren auch nur Ansatzweise zur Kenntnis nimmt, dann muss ich annehmen, dass dieser Richter bzw. Richterin entweder geistig verwirrt oder befangen ist. 

Abschließend blieb ich noch 5 Minuten im Gerichtssaal und wechselte ein paar Worte mit der Richterin. Sie wirkte sehr unsicher geradezu ängstlich und wollte mich damit besämpftigen dass ich ja nur noch die Anwaltskosten des Klägers von 500,00€ und die Gerichtskosten zahlen müsste. 
Dies war zu viel. Ich erinnerte Sie nochmals daran, mir meine beiden Schreiben und Anlagen (ca. 50 Blätter) wieder zurück zu geben. Denn wenn sie für den Prozess sowieso nicht relevant sind, dann braucht das Gericht ja diese Materialien gar nicht mehr. Die Richterin äußerte sich dazu nicht. 
In meinen beiden Schreiben von Januar und Februar 2018 hatte ich auch bereits die Richterin gefragt, ob ich die Unterlagen über meine Webseiten veröffentlichen darf. Auch hier hatte die Richterin Soehring nichts dagegen. 
Recht sonderbar, denn in einem laufenden Verfahren, vielleicht auch falsche Behauptungen aufzustellen oder Personen zu benennen, wäre mit der Gefahr verbunden, mir eine Abmahnung als Webmaster einzuhandeln.
Mit der Erlaubnis der Richterin Soehring erhielt ich somit der "Ritterschlag" als Webmaster dafür, dass meine sämtlichen Darstellungen zu diesem Fall der Wahrheit entsprechen und ich sie somit auch veröffentlichen darf.  

Danke Frau Richterin Soehring für die Wertschätzung meiner Arbeit. Ich bin gespannt auf das Urteil, welches ich bis heute, 11. März 2018 noch nicht erhalten habe. Ist wahrscheinlich eine ganz harte Nuss, die Sie knacken müssen.
Ich bin auch gespannt, wie Sie die Sache mit dem Datum 01. Dezember 2017 hinbekommen. Die Räumung meines Geschäftes  in nur 4 Tagen ist bereits ein "Weltrekordzeit". 
Zu verlangen, "DÜSTI's Computer-Shop" an einem halben Tag nach Zugang der Klageschrift (gegen 12:Uhr) zu räumen, und an den Vermieter zu übergeben ist völlig abwegig

Werte Frau Richterin, wenn ich meinen Schüler in meinen Unterricht Unsinn erzählt hätte, und ein Schüler hätte in der Arbeit eine schlechte Note bekommen, die auf meinem Fehler beruht, hätte ich durchaus ein Einsehen gehabt, und die Schuld auf mich genommen und die Arbeit nicht gewertet. 
Mit dieser Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg und Ihrem Urteil haben Sie Ihrem Berufsstand ein Armutszeugnis ausgestellt. Würde ich sie als Lehrer bewerten, erhielten Sie von mir eine "Ungenügend".
Teil 2:
Werter Leser, gestatten Sie mir noch einige Details, die mit diesem Fall zu tun hatten. Ich habe der Richterin Soehring und dem Rechtsanwalt Köhler mitgeteilt, dass ich das Urteil anfechten und in Berufung gehen werde. Auch bin ich es meinen treuen Kunden schuldig, die Wahrheit über die Schließung meines Geschäftes mitzuteilen.
Aus früheren Artikeln auf meinen Webseiten konnten Sie entnehmen, dass ich das Mietobjekt in der Gardelegener Str. 9 in Oebisfelde bereits zum 30. Dezember 2017 vollständig geräumt hatte. Die Einladung zur Übergabe des Mietobjektes wurde dem Vermieter persönlich am 27. Dezember 2017 an seiner Haustür übergeben. Bei der vereinbarten Übergabe am 30.12.2017 um 16:00Uhr erschienen weder der Vermieter selbst, noch sein Rechtsanwalt Köhler noch Familienangehörige, die ich vorher in mehreren Schreiben vom über den Ablauf der Räumung informiert hatte.  

Auch das Landgericht Magdeburg unter seiner Vorsitzenden Richterin Frau Soehring wurde mit Einschreiben (Übergabe) vom 27.12.2017 informiert. Empfangen und vom vom Gericht bestätigt am 29.12.2017.
Mit der verpassten den Termin der Übergabe des Mietobjektes und der Übergabe der Schlüssel an der Wohnungstür des Vermieters  waren sämtliche Formalien des Mieters erfüllt. Ich habe den Vermieter auch unmittelbar nach der Übergabe aufgefordert, die Kaution (2 Monatsmieten inkl. Zinsen ab April 2008) zurück zu zahlen. Auch dem ist der Vermieter bisher nicht nachgekommen.
Ich werde Ihm in Kürze einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.  

Wie bereits durch den Vermieter praktiziert, erhielt ich auf meine Schreiben auch vom Landgericht und der Richterin Soehring keine Antwort. Mitte Januar 2018 teilte mir der Rechtsanwalt des Vermieters persönlich in einem Schreiben mit, die Schlüssel des Mietobjektes in der Anwaltskanzlei abzuholen und noch Nachbesserungen in dem bereits übergebenen Mietobjekt durchzuführen. Diese Aufforderung verweigerte ich, denn das Schreiben war nicht an das Gericht, sondern direkt am mich, den Angeklagten gerichtet. Nach wie vor sind noch die Außenreklame und mehrere Lampen mein Eigentum, welches ich natürlich zurück haben möchte. Die Regulierung dieser Angelegenheit wird ein anderes gericht klären müssen. 

Ich rief Mitte Januar 2018 im Landgericht Magdeburg an und informierte die Juztizfachangestellte Frau Schulenburg über die direkte Kontakaufnahme des Rechtsanwaltes Köhler an mich persönlich. Die Justizfachangestellte Frau Schulenburg antwortete mir, ich solle meine Beschwerde bzw. Klageerwiederung in schriftlicher Form direkt an die Vorsitzende Richterin Soehring senden, was ich auch tat. 

In meinem 19 Seitigen Schreiben mit diversen Beweisen, Anträgen und Angabe von Zeugen (nochmals 30 Blätter) in doppelter Ausführung, wies ich nach, dass ich eigentlich der Geschädigte war. Ich schilderte nochmals den Fall, stellte Anträge, verlangte die Ladung von Zeugen usw. wie es auch ein Rechtsanwalt tun würde. 
Ich schilderte auch noch die Gründe, die mich dazu bewegten mein Geschäft nach fast 10 Jahren aufzugeben.  
Mehrfach seit 2008 forderte ich den Vermieter auf baulichem Mängel am Mietobjekt zu beseitigen, um eine Versicherung gegen Einbruch und Vandalismus abzuschließen. Es passierte nichts. 
Zwei Einbrüche (2012 und 2015) in mein Geschäft waren die Folge, wobei meinem Unternehmen ein Schaden von ca. 20.000,00€ entstand. Schlimmer noch der Vertrauensverlust der geschädigten Kunden, denen man die Laptops mit persönlichen Daten geklaut hatte. Obwohl ich selbst, die Kunden aus meinem Privatvermögen entschädigte, und ihnen neue Laptops kaufte, kamen diese Kunden nie wieder in mein Geschäft.
Auf meine 19 Seitige Klageerwiederung erhielt ich von der Frau Richterin Soehring knappe 3 Zeilen zu Antwort. Sinngemäß berief sie sich wieder auf den "Anwaltszwang" vor dem Landgericht. Und zum anderen wäre meine Klageerwiederung für den Gerichtsprozess wertlos. Sie hätte nichts zu veranlassen? 

So strich auch der Monat Januar 2018 dahin. Da sich der Vermieter Wulfhard Peters weigerte, mir eine Endabrechnung der ausstehenden Mietzahlungen unter Berücksichtigung der zu meinen Gunsten fälligen Mietkautionsrückzahlung, überwies ich wieder einseitig die Mietzahlungen und erfüllte somit alle Punkte, die für eine Räumungsklage vor dem Landgericht als Klagegrund angegeben waren. 
Normalerweise sollte nun ein Richter oder eine Richterin eines Landesgerichtes einsehen, dass "Räumungsklage" völlig absurd wäre. 

Werte Frau Richterin Soehring, lesen Sie meine Schreiben und befassen Sie sich endlich mit dem Sachverhalt. Falls Sie damit Probleme haben, gehen Sie auf Google und besuchen Sie seriöse Webseiten, die sich mit Räumungsklagen beschäftigen. Meine Position als Mieter, der stets seine Miete seit mehr als 9 Jahre gezahlt hatte, wird in keiner Weise in der Urteilsfindung berücksichtigt.
Im Folgenden ein Zitat aus Google:  
"...Entfällt der Räumungsanspruch, weil der Mieter (Firma Gerhard Düsterhöft) nach fristloser Kündigung des Mietobjektes zum angegebenen Termin (Das war der 31. Dezember 2017) vollständig geräumt hat "oder" die rückständige Miete zahlt (Überwiesen im Januar 2017) wird die Klage abgewiesen und dem Vermieter die Kosten auferlegt."
Werte Frau Richterin Soehring, da steht nicht das Wort "und" sondern das Wort "oder". Nur so viel  

Ich als Mieter habe den Teil 1 bereits Ende Dezember 2017 erfüllt und mittlerweile auch den Teil 2, nämlich die Zahlung der rückständigen Miete erfüllt. Die von mir gezahlte Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses von 2 Monatsmieten somit fast 800,00€ habe ich jedoch bis heute vom Vermieter Wulfhard Peters nicht zurück. Diese Person schuldet meinem Unternehmen noch ca. 800,00€!!!!

Insofern verstehe ich nicht, dass mich das Landgericht Magdeburg noch zwei Monate im Unklaren darüber lässt, ob überhaupt die Verhandlung am 23. Februar 2018 stattfinden soll oder nicht. Das was hier passiert hat mit Recht rein gar nichts zu tun. Das ist Mobbing eines Gerichtes gegenüber dem Angeklagten, der in keiner Weise schuldig ist! 

Die "Augenbinde" der "Justitia" sollte für eine Richterin bzw. einen Richter einer freiheitlichen Demokratie symbolisch dafür stehen, dass ohne Ansehen der Person "Recht" gesprochen wird. In dem vorliegenden Fall kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die "Augenbinde" symbolisch wohl eher für "Blindheit" der Justiz steht.

Werte Kunden und Besucher. Meine betriebliche Webseite: https://www.al-di.com sollte eigentlich dazu dienen, Ihnen meine Dienstleistungen und auch Artikel meines Unternehmens zu präsentieren. Ich entschuldige mich bei Ihnen dafür, dass ich gezwungen bin meine Website als "Sprachrohr" und wirkungsvolle Waffe gegen Angreifer einzusetzen, die den guten Ruf meiner Familie und meines Unternehmens schädigen wollen
All zu oft stellen sich bundesdeutsche Gerichte und auch einzelne Richter eher auf die Seite der Geschädigten, als auf die Seite der Opfer, wie auch der vorliegende Fall beschreibt. 
Und wenn ein Vermieter ein Angebot zum Kauf eines Mietobjektes mit einer "Räumungsklage" beantwortet, dann stinkt hier etwas ganz gewaltig. 
Es ist eine Schande für den Kläger, den Unternehmer Wulfhard Peters und seine Familie (Sohn Uwe und Tochter Sandra) wenn erwachsene Personen nicht dem Mut haben Ihrem Vater entgegen zu treten und Ihm gehörig die Meinung zu sagen. Es ist eine Schande für unsere Stadt wenn ein Unternehmen ein anderes Platt machen will. Und es ist schon kriminell, wenn ein "Rechtsanwalt" Thomas Köhler Benzin ins Feuer kippt, um seine "Rachegelüste" mir gegenüber zu beweisen.
Diesen Rechtsanwalt habe ich schon vor 4 Jahren gefeuert, weil er unfähig war, ohne meine Hilfe einen einzigen Prozess zu gewinnen.   und damit den guten Ruf seines Mandanten und damit der Firma Peters Bau nachhaltig beschädigt. 
Ich kann mir nicht erklären warum Sie sich derart zum Bösen entwickelt haben. Vor 9 Jahren bei der Übergabe des Mietobjektes berichteten Sie mir stolz, dass Sie auch erst mit 55 Jahren in die Selbstständigkeit gestartet sind. Ich nahm mir daran ein Beispiel und wollte beweisen, dass auch ein Lehrer mit 55 Jahren durchaus ein Unternehmen aufbauen und mindestens 10 Jahre führen kann. 
Sie haben sich jedoch in den 9 Jahren zu einem überheblichen, uneinsichtigen, gefühlskalten Menschen entwickelt, der sämtliche positiven menschlichen Eigenschaften verloren hat. 
Sie kennen den Spruch: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Das was Sie mir, meiner Familie und meinem Unternehmen angetan haben, erhalten Sie in aller Härte zurück. Und dazu brauche ich nicht einmal ein Gericht, sondern nur ein Paar Artikel auf meinen Webseiten. Versprochen. 

Gestatte Sie mir noch ein Paar Worte an die Vorsitzende Richterin Soering und das Landgericht Magdeburg. Ich finde es geradezu unverschämt und respektlos mir gegenüber, dass dieses Gericht in keiner Weise auf meine Anträge zu meiner Verteidigung Rücksicht nimmt. Obwohl ich die Schreiben vom 24. Januar 2018 und vom 17. Februar 2018 direkt an die Richterin Soehring adressiert hatte, hat diese Person nicht ein Mal persönlich auf meine Schreiben geantwortet. 
Sie verhielt sich ähnlich wie der Kläger selbst, indem Sie mich wie einen kleinen Dummen Jungen behandelte. Obwohl dem Grund für eine "Räumungsklage" bereits zum 31. Dezember 2017 der Boden entzogen war, hat sich diese Richterin Soehring gescheut, dem Kläger Wulfhard Peters und seinem Rechtsanwalt Thomas Köhler mitzuteilen, dass die Klage abgewiesen wird. 
Denn selbst der Dümmste kapiert, dass man keinen Gerichtsprozess führen muss, wenn gar kein Grund für eine Klage vorliegt. , dass ich  

Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass die Richterin ganz einfach überfordert war, denn meine Schreiben mit mehr als 20 Seiten zu lesen, wäre selbst für eine Richterin zu viel. Sie verlies sich darauf, dass ich nach Erfüllung aller Auflagen den Gerichtstermin am 23. Februar 2018 nicht wahrnehmen würde. Sie spekulierte darauf, dann mir ganz einfach ein "Versäumnisurteil" aufzudrücken. Und alles wäre erledigt.  Nein Frau Richterin Sohring diesen gefallen werde ich Ihnen nicht tun. 
Ich werde zu der Verhandlung erscheinen und als Zeuge werde ich meine Ehefrau mitbringen. Und da Anwaltszwang vorliegt habe ich auch einen Rechtsanwalt oder besser sogar 2 Rechtsanwälte gebeten, mich zu vertreten. 
Die Rechtsanwältin Stefanie Wulf hat das Mandat ohne Angabe von Gründen abgeleht, als ich Ihr mitteilte, bei Kläger handelt es sich um den Herrn Wulfhard Peters. Mein Rechtsanwalt ist jedoch derzeit in Urlaub und deshalb hatte ich darum gebeten, die Verhandlung zu verschieben. 
Aber auch diesmal verweigern Sie mir eine Antwort und das obwohl ich Ihnen bis zum 22. Februar 2018 Bedenkzeit gegeben hatte. Traurig aber wahr. Damit stellen Sie sich nun Endgültig auf die Seite des Klägers. 
Ich werde am 23. Februar um 9:30Uhr vor Gericht erscheinen und bringe meine Ehefrau als Zeugin mit. Wir sind gespannt, wie Sie sich entscheiden. 
Und noch eins. Ich habe ein reines Gewissen, denn ich habe niemanden geschädigt und in keiner Weise Unrecht begangen. Warten wir ab, wie Sie sich entscheiden. Über den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens werde ich selbstverständlich berichten.



0
Rezensionen

Zurück zum Seiteninhalt