Nach der verpassten Übergabe des Mietobjektes durch den Vermieter, verblieb bis Anfang April betriebliches Eigentum meiner Firma im Mietobjekt. Der Vermieter schaffte es in 4 Monaten nicht, dies abbauen zu lassen. Am 11.04.2018 unterbreitete ich dem Herrn Peters das "Friedensangebot" den Streit zwischen zwei Oebisfelder Firmen endlich beizulegen. Maßgeblich wurde der Konflickt durch den Rechtsanwalt Köhler und das Fehlurteil des Landgerichts Magdeburg geschürt. Ich einem persönlichen Schreiben an Herrn Peters verlangte ich von Ihm, die von mir gezahlte Mietkaution bis zum 20.04.2018 auf mein privates Girokonto zu überweisen und bis zum 25.04.2018 mein im Mietobjekt verbliebenes Eigentum abzubauen und mir an meine Hausadresse zustellen zu lassen. Ende April wurde dann auch die Außenwerbung abgebaut. Im Objekt fanden Malerarbeiten statt, die dazu dienten einen neuen Nachmieter zu finden. Die bereits vor Jahren beschädigte Eingangstür und das hintere Fenster wurden nicht ausgewechselt. Ich forderte Anfang Mai 2018 nochmals mein Eigentum und die Mietkaution zurück. Ohne Erfolg. Plötzlich erhielt ich Post vom Amtsgericht Haldensleben, dass Herr Thomas Köhler eine Zwangsvollstreckung in Auftrag gegeben hatte, wissentlich, dass nach dem Gerichtsurteil alle Schulden an den Vermieter bereits Ende Januar 2018 beglichen waren. Außerdem verfügte er die Sperre meines privaten Girokontos bei der Kreissparkasse Börde. Nun reichte es mir. Es gibt Leute, die kapieren nicht wann sie lieber aufgeben sollten. Ich erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung und erwirkte einen vollstreckbaren Titel gegen diesen uneinsichtigen Vermieter und seinen RA Thomas Köhler. Fortsetzung folgt.