Klageerwiederung an Richtein Soehring vom Landgericht Magdeburg
Veröffentlicht von Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 5 Februar 2018
Horst-Gerhard Düsterhöft
Inh. DÜSTI‘s Computer-Shop
Velpker Str. 11
39646 Oebisfelde-Weferlingen 19.01.2018
Landgericht Magdeburg
9. Zivilkammer
Halberstädter Str. 8
Betrifft: A.z. 9 O 1336/17*408* vom 27.11.2017
Rechtsstreit: Peters gegen Düsterhöft
Sehr geehrte Frau Richterin Soehring,
in dem vorliegenden Rechtsstreit bitte ich um eine Erklärung Ihrerseits, warum ich als Angeklagter auf meine Klageerwiderung (Anlage 1 Blatt 1, Blatt 2) vom 22.12.2017 (Per Einschreiben zugestellt bereits am 29.12.2017-Anlage 2) bis heute (19.01.2018) keine Antwort vom Landgericht Magdeburg erhielt.
In diesem Schreiben hatte ich den Antrag gestellt, die Klage vom 25.11.2017 abzuweisen, weil die Darstellung des Sachverhaltes vom Vermieter bzw. Klägers und seines Rechtsanwalts Thomas Köhler bewusst falsch dargestellt wurde, um das Ansehen meines Unternehmens DÜSTI‘s Computer-Shop zu schädigen und „Rufmord“ gegen mich zu betreiben und meine Kreditfähigkeit zu gefährden:
Beweis:
§ 824 Kreditgefährdung
1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Beweise:
Webseiten www.oebisfelde-news.com, Artikel „Zwangsräumung von DÜSTI‘s Computer-Shop zu Weihnachten 2017“ vom 22.12.2017.
Webseite www.al-di.com, Artikel im Blog: „Geschäftsräumung Gardelegener Str. 9! Ursachen und Hintergründe“ (http://www.al-di.com/blog/index.php?id=60szey44.) vom 01.11.2018
Als Inhaber von DÜSTI‘s Computer-Shop führe ich seit mehr als 9 Jahren ein seriöses Unternehmen mit mehr als 2500 Kunden. Mein Ladengeschäft in der Stadt Oebisfelde, genießt ein hohes Ansehen lokal, bundesweit und europaweit. Ich biete meinen Stammkunden und Besuchern allumfassende Dienstleistungen im Computer-Gewerbe. Ich bin Partner der 1&1 Telecom GmbH und der DNS:NET, die ein hochmodernes Glasfasernetz in unserer Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen errichten will.
Nach 27 Jahren Lehrertätigkeit wurde ich aus dem Schuldienst Sachsen-Anhalts durch Staatsdiener aus dem Kultusministerium Magdeburg (Wahner-Willems, Reinhard, Leabe, Kölsch, u.a) herausgemobbt. Ich gab nicht auf, verklagte das Land Sachsen-Anhalt und wurde vor dem Arbeitsgericht Halle/Saale Ende August 2008 rehabilitiert.
Mit 56 Jahren ging ich jedoch auch nicht in den Vorruhestand, bzw. zum Jobcenter, um Sozialleistungen zu kassieren, wie so manch einer meiner Kollegen, sondern suchte neue Herausforderungen. Ich machte mein Hobby, die Computertechnik, zum Beruf und gründete am 1. Juni 2008 (Internationaler Kindertag) zur Zeit der Bankenkrise, mein eigenes Unternehmen, DÜSTI‘s Computer-Shop in der Stadt Oebisfelde.
Mit einem kleinen privaten Startkapital von nur 6000,00€ begann ich meine Selbstständigkeit. Auf der Suche nach einem preisgünstigen Ladengeschäft fand ich das Mietobjekt in der Gardelegener Str. 9. Der Eigentümer, Herr Herr Wulfhard Peters (Kläger) stellte mir dieses Objekt preisgünstig zur Verfügung. Im Mietvertrag wurden 500,00€ Warmmiete vereinbart. Zunächst ein „Schnäppchen“, dann wurde das Mietobjekt zu einer großen Belastung, wie sich später herausstellte.
Bereits zwei Vormieter hatten das Mietobjekt in einen desolaten Zustand gebracht. Besonders der letzte Mieter, ein Bistro hatte diverse bauliche Veränderungen durchgeführt. So wurde zwei Kästen an der Außenfassade für Außenwerbung angebracht. Ein Loch zwischen zwei Räumen durch die Wand gebohrt. Ein Loch nach außen diente für den Dunstabzug. Ein großer Schrank verdeckte die Wand. Und wurde nicht vom Vormieter entfernt. Die Fliesen waren mit Schmierschmutz versehen, den wir erst mit starken Reinigungsmitteln nach einem Monat entfernt hatten. Fliesen in der Toilette hinter der Tür waren beschädigt, was jedoch nicht auffiel, wenn die Tür geöffnet wurde. Deshalb wurde es bei der übereilten Übergabe übersehen. Wir brauchten fast einen Monat, um das Geschäft auch malermäßig in einen ordentlichen Zustand zu bringen, strichen alle uns zugängliche Wände neutral weiß und haben somit eine Wertsteigerung des Objektes durchgeführt.
Zu meinem Warensortiment gehörten und gehören teure und hochwertige Artikel. Als Dienstleister reparierte ich auch PC und Notebook von Kunden. Ich hatte somit Zugang zu sehr persönlichen Daten auf den Datenträgern in diesen Geräten und trug auch eine hohe Verantwortung dafür, dass diese Daten vertraulich behandelt und niemals gestohlen werden dürften. Dies wusste auch mein Vermieter bereits vor Beginn des Mietverhältnisses.
Gegen Diebstahl im Geschäft, schützte ich mich durch Überwachungskameras und Alarmtechnik. Das Mietobjekt wurde jedoch von der Versicherung auch bezüglich der baulichen Auflagen begutachtet. Nach Einstufung in Sicherungsklasse SG3/SG4 verlangte die Versicherung unter anderem Einbruch hemmende Fenster und Türen, Verschlusseinrichtungen an den Türen, Vergitterung der Fenster, Rolladen vor den Fenstern und der Eingangstür usw. (Anlage 3).
Schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages wies ich Herrn Wulfhard Peters mehrfach darauf hin. Er bestätigte mir, dass alles in Ordnung sei. Die Gitter vor den Fenstern und die Rolladen sollten später angebracht werden. Eine Versicherung gegen Einbruch erhielt ich nicht, eben wegen der noch ausstehenden baulichen Mängel des Mietobjektes.
Und so kam, was kommen musste. Am 29. Februar 2012 warfen 2 Jugendliche einen Stein in die rechte Schaufensterscheibe. In der Annahme, es handelt sich um bruchsicheres Glas hatten sie den Stein mit voller Wucht gegen die Scheibe geschleudert. Der flog gleich quer durch das Ladengeschäft bis in die Werkstatt durch. Mein Vermieter hatte einfaches splitterndes Fensterglas in den Schaufenstern verbaut. Die beiden betrunkenen Jugendlichen griffen in die Schaufensterauslagen, nahmen sich ein paar Handy Dummies. Der sonstige Schaden hielt sich in Grenzen. Beim Griff in die Schaufensterauslagen verletzten sich die Jugendlichen, an den scharfkantigen Splittern der beschädigten Fensterscheibe, denn überall war Blut zu sehen.
Die Polizei war schnell am Ort und suchte nach Spuren der Einbrecher. Sie fanden natürlich nichts, und so blieb ich auf dem Schaden von ca. 5000,00€ sitzen. Viel schlimmer, dass Ansehen und mein guter Ruf war nachhaltig beschädigt, denn einige Kunden fürchteten um die Sicherheit der persönlichen Geräte, die sie in meine Obhut gaben.
Ich setzte selbst eine Prämie aus und mit Hilfe einer ehemaligen Schülerin fanden wir die Übeltäter. Es waren zwei Jugendliche aus Oebisfelde. Schon nach zwei Monaten gaben sie die gestohlenen Sachen zurück, entschuldigten sich bei mir.
Ich bedankte mich bei den Jugendlichen dafür, dass Sie mir gezeigt hatten, wie leicht es war in mein Geschäft einzubrechen.
Beschämend für die Staatsanwaltschaft Magdeburg Aktenzeichen: 111 Ujs 10801/13, die sich erst wieder nach einem Jahr am 13.06.2013 bei mir meldete. Anstatt meinem Vermieter eine Mitschuld zu geben, und Ihn dazu zu drängen, nun endlich auch die linke Schaufensterscheibe durch Verbundglas zu ersetzen, die Eingangstür zu reparieren und auch die hinteren Fenster zu vergittern , erhielt ich von dieser Behörde ein Antwortschreiben, dass die „...Täter bisher nicht ermittelt werden konnten... (Anlage 4). Als ich dem Überbringer mitteilte, dass ich selbst, die Täter nach einem Monat ermittelt hatte, wurde ich von dem zuständigen Beamten im barschen Ton beleidigt. Mit ein wenig Feingefühl hätte hier die Staatsanwaltschaft Magdeburg den wahren Schuldigen finden müssen und dass war der jetzige Kläger bzw. Vermieter Wulfhard Peters, der es unterlassen hatte, das Objekt in einen Einbruch sicheren Zustand zu bringen.Als Inhaber der Firma Bau Peters wäre es ein Leichtes gewesen, diese baulichen Maßnahmen durchzuführen. Wie er mir später selbst mitteile, wurden sogar von den Mietern dieses Objektes bestimmte Beträge in ein Konto eingezahlt um auch bauliche Maßnahmen und Reparaturen am gesamten Gebäude durchzuführen.
Antrag:
Ich stelle den Antrag im Falle eines Gerichtsprozesses zur Offenlegung welche Beträge die Mieter in dieses Konto eingezahlt haben.
Ich stelle den Antrag zu prüfen, ob diese Beträge nicht zweckentfremdet für private Zwecke verwendet wurden.
Ich stelle den Antrag zu prüfen, welcher Betrag zum Zeitpunkt des 1. Einbruchs in mein Computer-Geschäft auf diesem Konto bereits eingegangen war.
Außerdem möchte ich wissen, welche Personen Zugang zu diesem Konto haben und hatten.
Es klingt auch wie Hohn in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Magdeburg, wenn dort steht: „Wenn Sie den Schaden einer Versicherungsgesellschaft gemeldet haben, leiten Sie dieser bitte unverzüglich dieses Schreiben zu.“ Ich hatte den Herren der Staatsanwaltschaft Magdeburg schon bei Aufnahme der Anzeige mitgeteilt, dass ich gar keine Versicherung abschließen konnte, eben wegen der baulichen Mängel des Objektes, die jedoch der Vermieter zu verantworten hatte. Die baulichen Mängel und die Einbruchsspuren wurden in der Folge nicht abgestellt.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, dass der Kläger bzw. Vermieter offen legt, welche Kosten für den zweimaligen Austausch (im Mai 2012 wurde das neue Fenster erneut durch einen Steinwurf beschädigt und ausgetauscht) der Schaufensterscheiben angefallen sind und wer die Kosten getragen hat, der Vermieter oder die Versicherung.
Die Reparatur der Fensterscheiben musste ich nicht bezahlen und obwohl eine Wertminderung des Objektes eingetreten war, erhielt ich mit Schreiben vom 28.11.2013 (Anlage 5) von der Tochter des Klägers, eine Information über eine Mieterhöhung in Höhe von 96,69€ monatlich ab 01.01.2014. In meinem Einschreiben (Anlage 6) wies ich den Vermieter nochmals darauf hin, dass ich der Erhöhung der Miete nicht zustimmen werde. Ich bot 3 Varianten an, um den Mietstreit ein für alle Mal zu beenden.
1. Variante: Fristlose Kündigung des Mietobjektes durch den Mieter (Horst-Gerhard Düsterhöft) zum 01.01.2014.
2. Variante: Einverständnis einer Erhöhung der Kaltmiete meinerseits unter der Bedingung, dass der Vermietern die baulichen Mängel des Objektes nach dem Einbruch beseitigt, auch das linke Schaufenster, durch Verbundglas ersetzt. Und das, wie es zu Beginn des Mietvertrages vereinbart, die Fenster vergittert werden und die Eingangstür sowie die Schaufenster durch Rolladen verschlossen werden können.
3. Variante: Ich bat den Vermieter Peters, mir ein Angebot zum Kauf des Mietobjektes zu unterbreiten, damit ich selbst die erforderlichen Reparaturen durchführen kann.
Auch auf dieses Schreiben antwortete der Vermieter nicht. Da die Varianten 2 und 3 vom Vermieter nicht angenommen wurden, ist ab 01.01.2014 meine fristlose Kündigung des Objektes wirksam.
In den folgenden Jahren habe ich jedoch die monatlichen Mietzahlungen in Höhe von monatlich 500,00€ immer pünktlich beglichen. Eine Aufforderung des Vermieters zur Räumung des Geschäftes ist mir nicht zugestellt worden. Da Herr Uwe Peters, Sohn des Vermieters und heute Inhaber der Firma Peters auch Kunde meines Geschäftes war und ist, hatte ich Ihn in der Folge mehrmals daran erinnert, dass ich als Mieter das Recht habe, die Abstellung der baulichen Mängel zu fordern. Andererseits bat ich um eine Zusammenkunft, um auch die Variante 3 nochmals zu erörtern und vertraglich zu fixieren. Keine Reaktion des Vermieters Peters in der Folgezeit.
Antrag:
Ladung von Herrn Uwe Peters und Frau Sandra Peters Stürholzgarten 2; 39646 Oebisfelde als Zeugen, zur Befragung und Bestätigung meiner Aussagen.
Ich sprach nochmals mit Herrn Hanke von der ÖSA-Versicherung und bat um eine Versicherung der Räumlichkeiten gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Da mein Vermieter die baulichen Mängel nicht abgestellt hatte, erhielt ich von meinem Versicherungsvertreter nur eine Police für eine „Glasbruchversicherung“. Dies verbesserte meine üble Situation aber ganz und gar nicht.
Zeuge:
Falls es das Gericht für erforderlich hält, bitte ich um Befragung des Herrn Hanke als Zeugen für meine Aussage.
Die Täter beim nächsten Blitzeinbruch am 28.10.2014 zerschlugen diesmal keine Fensterscheiben, sondern hebelten mit Leichtigkeit das hintere Fenster des Ladengeschäftes (Anlage 7 , 3 Blatt) aus.
Sie stiegen in die Werkstatt ein, entwendeten 5 Laptops von Kunden und 2 Laptops aus meinen Regalen, sowie mehrere Handys, die in meinem Geschäft lagen. Die Kasse wurde aufgebrochen und ein Betrag von ca. 50,00 € Kleingeld wurden entwendet. Zu meinem Glück randalierten die Täter nicht in meiner Werkstatt und entfernten auch nicht wichtige Büro PC bzw. die Server.
Der Schaden betrug damals ca. 8.0000,00€. Es waren diesmal auch Festplatten mit Kundendaten dabei, die entwendet wurden. Ich leistete den geschädigten Kunden Schadenersatz und kaufte ihnen neue Notebooks, Tablet-PC und Handys aus meinem Privatvermögen. Zusatzausgaben nochmals ca. 4000,00€.
Zum Glück verklagten mich die Kunden nicht auf Schadenersatz. Die geschädigten Kunden kamen jedoch danach nie wieder in mein Geschäft und der Ruf meines Unternehmens in der Öffentlichkeit war nachhaltig beschädigt.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft Magdeburg schauten auch diesmal tatenlos zu. Obwohl ich Ihnen Seriennummern und Angaben zu den gestohlenen Artikeln machen konnte, interessierte es diesmal die Staatsdiener nicht.
Nur ich bemühte mich wenigstens die gestohlenen Festplatten von den Einbrechern zurück zu bekommen. Ich setzte auf meinen Webseiten www.al-di.com, www.h-zwei-o.com eine Belohnung von 1000,00€ aus und versprach den Tätern sogar auf Anzeige zu verzichten, wenn sie mir die Festplatten der Kunden wieder zukommen ließen.
Durch den Einbruch war das Schloss im hinteren Fenster der Werkstatt ausgebrochen, die Einbrecher hatten auch versucht, die Eingangstür auszuhebeln. Dabei wurde der bereits beschädigte Türgriff ganz durchgebrochen und das Schloss wurde so stark beschädigt, dass sich die Tür nicht mehr schließen ließ.
Wissentlich der enormen Beschädigungen, schaffte es der Vermieter auch nach 2 Monaten noch nicht, die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Ich musste wieder gegen Abend die PC und Notebook der Kunden verstecken. Stellte PC auf die Fensterbänke und richtete im Geschäft Hindernisse ein, damit bei einem Einbruch die Mieter aufgeschreckt werden. Auch eine Alarmsirene war die einzige Möglichkeit, die nächsten Einbrecher abzuschrecken.
Es folgte ein weiteres Schreiben Ende Dezember 2014 an den Vermieter Peters, in dem ich eine Mietminderung androhte, wenn nicht endlich, die Reparaturen durchgeführt werden.
Dann endlich im Januar 2015 kamen zwei „Handwerker“. Diese wechselten jedoch nicht die Tür und das beschädigte Fenster aus, sondern schraubten 2 Holzschrauben und den Rahmen des hinteren Fensters, so dass dieses Fenster gar nicht mehr zu öffnen ging. Das defekte Fensterschloss wurde nicht ausgewechselt. (Anlage 8.1 und 8.2).
Noch schlimmer der „Reparaturversuch“ der Eingangstür. Der gebogene Türgriff (Anlage 9.1) an der Eingangstür war mittlerweile durchgebrochen. Kunden die im mittleren Teil des gebrochenen Türgriffs die Tür aufdrückten, klemmten sich die Finger ein. Ich umwickelte den Türgriff mit Klebeband und hängte an der Tür ein Schild auf, in dem ich die Kunden bat, vorsichtig zu sein und nicht den defekten Türgriff zu benutzen.
Nochmals erinnerte ich den Herrn Wulfhard Peters daran endlich auch diesen Schaden zu beheben, und das defekte Fenster und die Tür komplett auszuwechseln und Einbruch sicher zu machen, damit ich endlich die Versicherung abschließen konnte. Die „Handwerker“ der Firma Wulfhard Peters Bau kamen Anfang Februar 2015 nochmals in mein Geschäft. Sie bauten das Türschloss aus und ersetzten es.
Ich erhielt jedoch nur 3 Schlüssel. Zu Beginn des Mietverhältnisses 2008 waren es 4 Schlüssel.
Antrag:
Wenn der Kläger Vermieter behauptet, ich hätte Ihm einen Schlüssel zu wenig übergeben, so solle er mir dies bitte beweisen, dass das Schloss nicht ausgewechselt wurde. Ich stelle den Antrag zur Vorlage der Rechnung und des Arbeitsnachweises für die durchgeführten Reparaturen durch den Kläger, bzw. die Firma, die die Reparatur durchgeführt hat.
Die Handwerker entfernten den defekten Türgriff, setzten einen neuen Türknauf (Anlage 9.2) ein. Das Türschloss wurde ausgewechselt und ich erhielt 3 Schlüssel. Aber auch der Rahmen der Tür war verzogen und die Tür schloss nicht mehr automatisch. Auf das Schloss mit Griff setzen die Monteure eine Kunststoffplatte und schraubten 6 Kreuzschrauben in den Türrahmen. Nun brauchten potentielle Einbrecher nur noch einen Schraubendreher um die 6 Kreuzschrauben von außen zu entfernen, um sich Einlass in mein Geschäft zu verschaffen.
Beweis:
Anlage 8, Anlage 9.
Antrag:
Im Falle eines Gerichtsprozesses bitte ich, um ein Gutachten eines Sachverständigen, ob der Vermieter mit dieser stümperhaften „Reparatur“ seinen Verpflichtungen als Mieter nachgekommen ist, mein Geschäft Einbruch sicher zu machen. Die Kosten übernimmt der Kläger bzw. der Vermieter.
Das Schloss war so verzogen, so dass das Verschließen des Geschäftes fast unmöglich war. Die Tür musste angedrückt werden und der Schlüssel ging sehr schwer zu drehen. Ein Schlüssel brach schließlich ab. Nun blieben mir noch 2 Schlüssel. Einen Schlüssel erhielt mein ehemaliger Angestellter Herr S. einen Schlüssel behielt ich. Den abgebrochenen Schlüssel verwahrte ich im Schubfach meines Schreibtischs. Bei der Übergabe des Mietobjektes am 30.12.2017 wurden Herrn Wulfhard Peters insgesamt 3 Schlüssel übergeben, von denen 1 Schlüssel nicht mehr zu verwenden war, weil dieser durchgebrochen ist. Im Übergabeprotokoll (Anlage 13) sind somit 2 Geschäftsschlüssel vermerkt.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Richterin Soehring. Auch wenn der nachfolgende Teil nicht unmittelbar den Fall betrifft, ist er in Gerichtsprozess zielführend, denn er beleuchtet auch die Rolle des Rechtsanwalt Thomas Köhler, der auch in diesem Fall eine ziemlich negative Rolle spielt.
Dies dürfte sogar für seinen Mandanten, den Vermieter, Wulfhard Peters interessant sein:
Rückblick:
Mein ehemaliger Mitarbeiter Herr S. behielt seinen Schlüssel zum Geschäft bis zum 1. Oktober 2016. Bereits im Februar 2016 begann der massiver Angriff gegen mein Unternehmen und gegen meine Familie.
Über die Zusammenhänge und Hintergründe dieses Kleinkrieges, der mein Rechtsverständnis in diesen Staat zutiefst erschütterte, berichtete ich ausführlich auf meinen Webseiten www.düsti.de, www.duesti.eu www.al-di.com, www.duesti.de/Blog.
Zunächst drohte uns eine Sachbearbeiterin des Hauptzollamt Magdeburg zwischen Februar und Mai 2016 mit dem
Zitat: „...Eindringen in unsere gemeinsame Wohnung, auch in unserer Abwesenheit und dem Öffnen von Behältnissen auf unserer Kosten…“ Und dieser Satz, nicht etwa auf einem Schreiben eines totalitären Regimes, sondern einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland.
Die DAK-Gesundheit, eine Krankenkasse des öffentlichen Rechts behauptete, wir schulden dieser Krankenkasse einen Betrag in Höhe von 18.000,00€!
Die Angreifer wussten, dass meine Ehefrau Viola Düsterhöft rein gar nichts mit diesen falschen Anschuldigungen zu tun hatte.
Im Stile einer "Drückerkolonne" stand am Gründonnerstag vor Ostern 2016 ein Vollziehungsbeamter des Hauptzollamtes Magdeburg um 8:00Uhr morgens vor unserer Haustür in der Velpker Str. 11 und wollte in unsere gemeinsame Wohnung eindringen.
Wir informierten Ihn über den Artikel 1 und Artikel 13 des Grundgesetzes und verlangten Dokumente, die diese Maßnahme rechtfertigt. Als wir mit der Polizei drohten, verschwand der „Vollziehungsbeamte“ wieder. Die Drohungen gegenüber meiner Ehefrau und mir hörten nicht auf.
Dann am 23. Mai 2016 wurden sowohl das Girokonto meiner Ehefrau und gleichzeitig das Geschäftskonto von DÜSTI‘s Computer-Shop bei der Postbank gesperrt. Nun hatten wir auf beiden Konten jeweils einen Schuldbetrag von 18.000,00€, zusammen somit Schulden in Höhe von 36.000,00€ insgesamt und das bei einem Schufa Score von 99%!
Ich konnte meinen Mitarbeiter nicht mehr bezahlen und war gezwungen mein Gewerbe aufzugeben. Zum Glück hatte ich mich nicht von Banken abhängig gemacht. Eine Kundin gab mir am 01. Juni 2016 einen Privatkredit in Höhe von 5000,00€. Damit war uns geholfen. Ich konnte meinen Mitarbeiter, Herrn S. nicht bezahlen und forderte ihn auf sich bei der Arbeitsagentur Haldensleben zu melden und die fristlose betriebsbedingte Kündigung zum 01. Juni 2016 der Agentur mitzuteilen. An diesem Tag war mein Mitarbeiter fristlos betriebsbedingt gekündigt.
Ich schickte meinen Mitarbeiter auch zu Frau Astrid Claus zum Existenzgründungszentrum und schlug ihm vor, sich als Existenzgründer anzumelden und sich beraten zu lassen.
Gemeinsam wollten wir als gleichberechtigte Partner uns des Geschäft und auch die Kunden teilen. Ich wollte ihn zwei Jahre einarbeiten und Ihm dann mein Geschäft übergeben, wenn ich in Rente gehe.
Herr S. missbrauchte meine Gutmütigkeit. Während ich die Angreifer vom Hauptzollamt Magdeburg (Frau Deutschen), die DAK-Gesundheit (Vorstand Rebscher) und der Postbank (Vorstand Frank Strauß) abwehrte (Ich richteten im Juni 2016 ein neues Geschäftskonto ein, zeigte die Sekretätin vom Hauptzollamt Magdeburg beim LKA Magdeburg an und beantragte für die Chefin des Hauptzollamtes Magdeburg einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht Aschersleben), war mein Mitarbeiter nicht wieder zu erkennen.
Er arbeitete nur seine 13 Wochenstunden ab, während ich als Chef jeden Tag 13 Stunden arbeitet. Durch meine Webmaster-Tätigkeit und das Veröffentlichen auf meinen Webseiten schlug ich die Angreifer in die Flucht.
Am 23. August 2016 wurde die illegale Kontenpfändung aufgehoben. Unser Geld, insgesamt mehr als 2000,00€ haben wir bis heute nicht zurückbekommen. Vom Finanzamt Haldensleben erhielt ich für das 2. Quartal 2016 eine Vorsteuererstattung in Höhe von 1000,00€. Obwohl auch diese Sachbearbeiter vom Finanzamt Haldensleben informiert waren, das Geld nicht auf die gesperrten Konten bei der Postbank zu überweisen, überwies ein Herr Berner diesen Betrag auf das gesperrte Konto meiner Ehefrau. Von dort wanderte es nach Aufhebung der Pfändung auf das Konto des Hauptzollamtes Magdeburg. Ein Jahr später wollte das Finanzamt Haldensleben von mir die Umsatzsteuer und Vorsteuer haben. Ich wies Herrn Berner vom Finanzamt Haldensleben darauf hin, diesen Betrag vom Hauptzollamt Magdeburg abzuholen. Denn in Wirklichkeit schuldet uns diese Behörde noch Geld privat und auch geschäftlich.
Dieser Herr Berner ließ dann auch mein neues Konto bei der Volksbank eG am 09.09.2017 sperren und somit konnte ich die Miete an Herrn Peters nicht von meinem Konto überweisen.
Die ausgebliebene Mietzahlung ist ursächlich nicht meine Schuld, sondern die Schuld tragen die Verantwortlichen Leiter des Hauptzollamtes Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen und ein Herr „Berner ohne Vornamen“ vom Finanzamt Haldensleben.
Im Falle eines Gerichtsprozesses gegen mich, bitte ich das Gericht, die genannten Personen zu laden, um meine Aussage und Entschuldigung zur nicht eingegangenen Mietzahlung an Herrn Wulfhard Peters zu bezeugen.
Zeugen:
Frau Dorothee Deutschen (Hauptzollamt Magdeburg), Herr Berner ohne Vornamen (Finanzamt Haldensleben) zu laden.
Weiter. Am 15.09.2016 erhielt mein ehemaliger Mitarbeiter Herr S. das Kündigungsschreiben für die betriebsbedingte Kündigung. Er behielt einen Schlüssel zum Ladengeschäft, denn er hatte mir zugesagt, sich bei der Arbeitsagentur Haldensleben und bei Frau Astrid Claus vom Existenzgründungszentrum zu melden, und schließlich nach seinem Urlaub mit mir gemeinsam das Geschäft in der Gardelegener Str. 9 als gleichberechtigter Partner weiter zu führen. Er behielt jedoch einen Schlüssel zum Geschäft und hatte somit auch in meiner Abwesenheit Zugang zu meinem Geschäft.
Während ich im September 2016 täglich bis zu 15 Stunden arbeitete und auch viele Aufträge hatte, unterstützte mich mein Mitarbeiter nicht. Er ließ sich nicht einmal sehen. Trotzdem merkte ich, dass plötzlich Werkzeuge, aber auch wichtige Unterlagen z.B. das Stundenbuch und der Zweitschlüssel für mein Betriebsauto, welches ich ihm zur Verfügung gestellt hatte, fehlten.
Anfang Oktober 2016 kam er dann wütend in mein Geschäft, legte mir einen Schlüssel für das Geschäft auf den Tisch und drohte er mir mit seinem Rechtsanwalt Thomas Köhler, mich vor das Arbeitsgericht nach Magdeburg zu zitieren. Es ist durchaus möglich, dass der Herr S. sich Schlüssel für das Geschäft nachmachen ließ. Um dies auszuschließen, bitte ich den Herrn S. im Falle eines Gerichtsprozesses vor dem Landgericht Magdeburg als Zeugen zu laden. Er soll unter Eid aussagen, dass er sich keine Schlüssel für das Ladengeschäft Gardelegener Str. 9 in der Zeit vom 15.09.2016 bis 01.10.2016 anfertigen ließ. Ich lehne jegliche Verantwortung ab, falls unbekannte Personen mit einem nach gemachten Zweitschlüssel in das Mietobjekt Gardelegener Str. 9 eindringen sollten. Auf den Zeugen kann verzichtet werden, wenn der Kläger vom Gericht verpflichtet wird, vor der Weitervermietung das Schloss bzw. gleich die gesamte Tür mit Schloss auszuwechseln.
Zeuge:
Herr S., ehemaliger Angestellter in DÜSTI‘s Computer-Shop.
Ersatzweise Antrag:
Der Kläger wird vom Gericht verurteilt, die defekte Eingangstür zum Mietobjekt Gardelegener Str. 9 mit Schloss vor einer Weitervermietung auszuwechseln.
Der Herr Thomas Köhler derzeit auch Rechtsanwalt des Klägers Wulfhard Peters benutzte auch diesen Rechtsstreit aus, um meinen ehemaligen Mitarbeiter und mich gegeneinander auszuspielen. Ich hatte den Herrn Thomas Köhler bereits vor drei Jahren wegen Unfähigkeit aus meinen Diensten entlassen. Nicht einen Fall hatte er zu meinen Gunsten gewonnen. Erst wenn ich selbst umfangreiche Zuarbeit leistete oder vor Gericht mich selbst vertrat, gewann ich jeden nachfolgenden Prozess.
Kurz vor diesem Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Mitarbeiter S. forderte der Rechtsanwalt Thomas Köhler von mir die Zahlung von Rechtsanwaltskosten von Gerichtsprozessen, für die ich Ihm kein Mandat erteilt hatte. Herr Thomas Köhler präsentierte mir offene Rechnungen die mehr als 3 Jahre zurück lagen. Ich hatte Ihm jedoch die Mandate in den von Ihm aufgeführten Fällen längst entzogen und meine Rechnungen auch immer zeitnah beglichen.
In der Folge versuchte ich stets kleine Streitigkeiten ohne Gerichtsprozesse zu schlichten und einen Kompromiss zu finden. Dies gelang mir recht gut, denn so entfielen auch seit nunmehr 4 Jahren Kosten für Gerichtsprozesse und Rechtsanwälte.
Diesem Rechtsanwalt Thomas Köhler gefiel es gar nicht, dass er seine Forderungen mir gegenüber nicht durchsetzen konnte. Ich ließ Ihn stets Abblitzen und überzeugte so auch die Gerichte.
Im Falle der Klage meines ehemaligen Angestellten, Herrn S. hatte der Rechtsanwalt Thomas Köhler nun die Gelegenheit, sich an mir rächen.
Er nutzt den vorliegen Rechtsstreit auch dazu, um den Kläger und den Angeklagten gegeneinander auszuspielen. Als Plattform und Bühne für sein perfides Spiel nutzt er damals das Arbeitsgericht Magdeburg.
In dem nun vorliegenden Rechtsstreit ist es wiederum das Landgericht Magdeburg, welches er als seine „Bühne“ auserwählt hat. Es ist auch kein Zufall, dass er den Streitwert mit 6000,00€ in die Höhe treibt, nur um zu verhindern, dass ich selbst in diesem Fall meine rechtlichen Angelegenheiten übernehmen kann.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, im Falle eines Prozesses vor dem Landgericht Magdeburg den Rechtsanwalt Thomas Köhler wegen Befangenheit abzulehnen.
Weiterhin stelle ich den Antrag meine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu übernehmen.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, über eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für den noch nicht begonnenen Rechtsstreit „Peters gegen Düsterhöft“ auch unter Beachtung der von mir hinterlegten Mietkaution in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der Zinsen und Zinsenszinsen über 9 Jahre und 6 Monate.
Antrag:
Da der Kläger aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt ist, bitte ich um Ladung des Herrn Uwe Peters und Frau Sandra Peters Stürholzgarten 2, 39646 Oebisfelde als Zeugen.
In meinem Schreiben vom 10.10.2017 (Anlage 10, 2 Seiten) hatte ich Herrn Uwe Peters dem jetzigen Inhaber der Firma Peters Bau die Rückstände der Mietzahlung begründet. Wieder einmal wurde mein Geschäftskonto, diesmal bei der Volksbank eG ohne rechtliche Grundlage gesperrt. Die Zusammenhänge der Sperre sind die Folge des Angriffs auf mein Familie und mein Unternehmen von 2016-2017. Siehe Beitrag auf meiner betrieblichen Website: http://www.al-di.com/blog/index.php?id=385cyd4b
Das Guthaben, in Höhe von fast 1000,00€ und somit auch die Überweisung der Mietzahlung an den Kläger Herrn Wulfhard Peters wurde eingefroren. Meine EC-Karte wurde am 09.09.2017 am Geldautomaten eingezogen, mein Geschäftskonto bei der Volksbank eG wurde am 15.09.2017 geschlossen.
Der Geschäfts- und Geldverkehr mit meinen Kunden und Gläubigern war seit 9.09.2017 nur noch in Bar über meine Kasse möglich. Ich entschuldigte mich für die Verspätung der Mietzahlung und lud Herrn Uwe Peters ein, in mein Geschäft zu kommen und die fällige Mietzahlung in Empfang zu nehmen und seinem Vater auszuhändigen. Mir war zu keinem Zeitpunkt bekannt, wer der aktuelle Vermieter das Objektes war. In dem Schreiben der Frau Sandra Peters, Ehefrau des Herrn Uwe Peters wurde mir jedoch bereits am 28.11.2013 (Anlage 5) mitgeteilt, dass auch die Frau Sandra Peters mein Vermieter ist. Und Ihr Ehemann ist eben der Herr Uwe Peters, an den ich meine fristlose Kündigung zum 31.10.2017 geschickt hatte.
Wenn der Rechtsanwalt Thomas Köhler in seinem Schreiben vom 09.01.2018 an das Landgericht behauptet, der Herr Kläger und Vermieter Wulfhard Peters hat meine Kündigungsschreiben vom 10.10.2017 und vom 13.12.2017 gar nicht erhalten so ist dies ebenfalls gelogen, denn mit dem Klageschreiben vom 1.12.2017 seines Mandanten hatte er mir auch eine Kopie meines Schreibens zukommen lassen. Es ist nicht meine Aufgabe zu überprüfen, ob er seinen Mandanten, den Mieter Wulfhard Peters darüber auch informiert hat.
Jedenfalls mein 2. Schreiben vom 04.12.2017 (Anlage 11 7 Blätter) an Herrn Uwe Peters ist nachweislich von Frau Sandra Peters am 13.12.2017 in Empfang (Anlage 15) genommen. Und sie ist ja die Vermieterin das Objektes Gardelegener Str. 9. Somit hatte sie unmittelbar Kenntnis der fristlosen Kündigung das Mietobjektes durch den Mieter.
Der Kläger Herr Wulfhard Peters ist übrigens aktuell weder Inhaber der Firma Peters Bau noch der eigentliche Vermieter des Wohnobjektes. Sondern hat nur Niesrecht.
Insofern ist gegen die Zusendung meiner Schreiben an Herrn Uwe und Sandra Peters rechtlich nichts einzuwenden. Ich widerspreche der Erledigungserklärung des Klägers vom 16.01.2017, zugestellt per Einschreiben am 18.01.2018 in allen Punkten.
Im Frühjahr 2015 bat ich Herrn Uwe Peters nochmals um eine Zusammenkunft mit seinem Vater Herrn Wulfhard Peters und um ein Gespräch, wie es in Zukunft mit dem Mietobjekt weiter gehen soll. Wir trafen uns in der Firma Peters Bau in Oebisfelde.
Ich erklärte nochmals meine Bereitschaft das Mietobjekt Gardelegener Str. 9 käuflich zu erwerben und bot einen Betrag zwischen 30.000,00€ und 40.000,00€. Ich hatte von Herrn Peters ein älteres Verkehrswertgutachten vom 4.11.2007 erhalten. Danach wurde der Wert des Mietobjektes auf 70.000,00€ geschätzt. Ein befreundeter Rechtsanwalt prüfte die Unterlagen und in Anbetracht der Vormieter, und der beiden Einbrüche schätzte er den Wert auf ca. 30.000,00€ aber auch nur, wenn die Reparaturen, neue Tür, Wechsel der Fenster durchgeführt worden sind.
Ich bot diesen Kaufpreis an, sogar unter dem Aspekt, dass ich selbst die notwendigen Reparaturen durchführen lassen und auch selbst bezahlen würde. Der Herr Wulfhard Peters lehnte dies kategorisch ab. Sein Sohn, Uwe Peters sagte kein Wort und war sichtlich eingeschüchtert von der barschen Absage seines Vaters.
Er versprach mir im Beisein seines Vaters jedoch die baulichen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, um mein Geschäft sicherer zu machen und die Mängel zu beseitigen. Wir einigten uns mündlich die Miete nicht zu erhöhen. Der Kauf des Objektes wurde vom Vermieter abgelehnt aber ich erhielt die Zusage, endlich ein Einbruch sicheres Geschäft zu haben, um eine entsprechende Versicherung abschließen zu können.
Beweis:
Befragung der Zeugen Uwe und Wulfhard Peters unter Eid.
Und wieder passierte nichts. Ich zahlte weiterhin pünktlich die Miete und mein Vermieter und auch Herr Uwe Peters hielten Ihr Versprechen nicht ein. So waren die Mängel am Mietobjekt bis September 2017 immer noch nicht abgestellt. Es hatten sich in der Zwischenzeit sowohl der Herr Uwe Peters, noch Frau Sandra Peters noch der Kläger Herr Wulfhard Peters einmal in Ihrem eigenen Mietobjekt sehen lassen. Traurig aber wahr, obwohl die Firma und die Wohnungen nur 500m von meinem Geschäft entfernt liegen.
Dann wurde am 09.09.2017 mein Geschäftskonto bei der Volksbank eG gesperrt, eben unter Mitwirkung des Finanzamtes Haldensleben und des Hauptzollamtes Magdeburg, die meine Ehefrau und mein Unternehmen beklaut hatten. Und das in einer Demokratie und einem Rechtsstaat.
Und nun Frage ich Sie Frau Vorsitzende Richterin Soehring. Würden Sie in unserer Situation noch so viel Ruhe bewahren, wenn unser angeblicher Rechtsstaat seine Bürger so behandelt? Wie heißt es so schön im Artikel 1 des Grundgesetzes Bundesrepublik Deutschland:
Zitat:“...die Würde des Menschen ist unverletzlich, gegen alle staatliche Gewalt...“
Das, was man mir, meinem Unternehmen und meiner Familie in den letzten 3 Jahren angetan hat, ist übelste Diktatur, wie ich sie nicht einmal im DDR-Staat erlebt habe. Und ich war dort als Lehrer weder in der SED, noch Spitzel der Stasi noch Staatsdiener mit Privilegien.
Verzeihen Sie meine kleine Einlage, ich wollte nur mal testen, ob Sie mir noch folgen können. Da kommt wieder der Lehrer in mir durch.
Aber weiter: am 09.09.2017 wurde mein Geschäftskonto gesperrt und meine Girokarte am Automaten in der Volksbank eG in Oebisfelde eingezogen. Auch Überweisungen per Online Banking waren nun nicht mehr möglich, da ich die EC-Karte für den TAN-Generator brauchte. Das Girokonto meiner Ehefrau wollte ich diesmal nicht benutzen, denn letztes Jahr hatte ja die Postbank auch gleich das Girokonto meiner Ehefrau mit gepfändet und nahm sie somit in Sippenhaft (Haben übrigens auch die Nazis im 3. Reich praktiziert, indem man die Angehörigen gleich mit bestraft. Nennt man Kollektivhaftung.)
Die Sperre meines Geschäftskontos bei der Volksbank eG war das kleinste Übel, schließlich musste ich bei diesen „Halsabschneidern“ monatlich für meine Buchungen zwischen 35,00€ und 55,00€ bezahlen. Meine Kunden hatten sich auf Barzahlung eingestellt, so kam ich schließlich immer an mein Geld und wer nicht zahlte erhielt eben auch keine Ware oder Leistung.
Da ich auch selbst meine Steuererklärung anfertige, erkannt ich auch, dass ich als Einzelunternehmen immer eine doppelte Eingabe meiner Einnahmen und Ausgaben jeweils über Kasse und dann nochmals über das Bankkonto eingegeben hatte. Nur unnötige Schreibarbeit und das bereits seit 9 Jahren meiner Selbstständigkeit. Warum hat mir dies mein „Steuerberater“ nicht schon vor Jahren mitteilen können.
Kurzum, die Volksbank eG war gefeuert und mein Geldverkehr ging von nun an nur noch über mein Kassensystem. Für Zahlungen an Gläubiger die weiter entfernt waren, nutzte ich mein eigenes Girokonto. Für Kunden und Gläubiger hier in Oebisfelde war Barzahlung Pflicht. Das klappte ganz gut und so schrieb ich an Herrn Uwe Peters, Sohn des Klägers meinen 1 Brief (Anlage 10) und bat darum die fällige Miete in meinem Geschäft in Empfang zu nehmen. Außerdem ging es um meine Absicht, das Geschäft käuflich zu erwerben oder bei Absage, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und das Mietobjekt zum 31.12.2017 zu räumen und besenrein zu übergeben.
Jeder halbwegs gebildete Mensch, auch ein studierter Rechtsanwalt Thomas Köhler mit einem durchschnittlichen IQ würde dieses Angebot lesen und verstehen können. Im letzten Satz meines Schreibens (Anlage 10) bat ich Herrn Uwe Peters um einen Termin, ohne seinen Vater , denn ich ich wusste, dass er erkrankt war (Siehe Entschuldigung und die Bitte, nicht vor Gericht zum Termin 23.02.2018 zu erscheinen.). Ich wollte Ihn nicht unnötig mit diesen geschäftlichen Dingen belasten.
Außerdem hatte ich ja bei dem letzten Treffen in der Firma Peters Bau mitbekommen, dass Herr Uwe Peters regelrecht Angst vor seinem Vater hatte, eigene Entscheidungen zu treffen.
Seine Ehefrau Sandra Peters war ja schon lange die Vermieterin des Objektes und wäre somit auch der richtige Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.
Im September 2017 hatte ich die Partnerschaft der DNS:NET übernommen, die ein hochmodernes Glasfasernetz in unserer Verwaltungsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen aufbauen will. Ich nahm an mehreren Veranstaltungen in Rätzlingen, Wassensdorf, Oebisfelde, Breitenrode teil und versuchte die Bürger davon zu überzeugen, dass wir unbedingt die 47% erreichen müssen. Denn als Partner von 1&1 war ich das einzige Konkurrenzunternehmen der Deutschen Telekom, die bewusst das DSL/VDSL in mehr als 15 Jahren unserer Region nicht ausgebaute. Siehe Beitrag http://www.oebisfelde-news.com/de/oebisfelde-news-breitbandengel
Damit sollte nun Schluss sein und so opferte ich viel Zeit damit, die Bürger und Unternehmen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen davon zu überzeugen, dass das Glasfasernetz die einzige Möglichkeit sei, sich von der Monopolstellung der Deutsche Telekom zu befreien, die es in 17 Jahren nicht geschafft hatte, den Bürgern der umliegenden Orte wenigstens ein DSL 1000 zur Verfügung zu stellen. Nur zur Info, zu DDR Zeiten brauchten die Bürger nicht so lange auf ihren Telefonanschluss warten.
Und so ganz nebenbei musste ich natürlich noch in meinem 1 Mann Unternehmen die Aufträge meiner Kunden ausführen. Bei einem Jahresumsatz zwischen 60.000,00€ bis 150.000,00€ schon beachtlich für ein so kleines Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Seit nunmehr fast 10 Jahren erledige ich sämtliche Tätigkeiten allein. Auf meiner Website www.duesti.eu in meiner History berichte ich über die Höhen und Tiefen in meinem Unternehmen. Ich habe mir den Respekt meiner Kunden und der Oebisfelder Bürger redlich verdient.
Noch lag Oebisfelde Mitte Oktober 2017 gerade einmal bei 35% abgegebene Anträge für Glasfaserausbau. Herr Uwe Peters, Inhaber der Firma Peters Bau und Sohn des Vermieters hatte mir bisher nicht geantwortet. Obwohl sein Büro nur ca. 500m von meinem Geschäft entfernt liegt, war er nicht in mein Geschäft gekommen um über das weitere Mietverhältnis zu verhandeln. Ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ hätte mir auch ausgereicht, dann hätte ich genügend Zeit gehabt, mein Geschäft bis zum 31.12.2017 zu räumen und zum Weihnachtsgeschäft noch einen Großteil der Waren günstiger meinen Kunden anzubieten.
Als seriöser Unternehmer verlange ich von meinen Gläubigern pünktliche Zahlungen. Diese bekam ich in der Vergangenheit oftmals nicht, auch wenn ich anbot, das Geld beim Schuldner persönlich abzuholen, wurde mir das oft verwehrt. So hatte ich nur die Möglichkeit die Schulden mit Hilfe des Gerichtes und des Gerichtsvollziehers einzutreiben. Leider in unserer Gesellschaft mit viel höheren Kosten durch Gerichte und Rechtsanwälte zu meinen Ungunsten. Erfolg 0! Nur zusätzliche Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige „Speichellecker“ in unserer Gesellschaft.
Antrag:
In diesem Fall stelle ich den Antrag mir ein Gesetz mitzuteilen, dass mir als Mieter vorschreibt, die ausstehende Mietzahlung zum Vermieter zu bringen, wenn eine Überweisung nicht möglich ist, weil ich kein Konto habe.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, den Zeugen Uwe Peters zu laden und Ihn zu befragen, warum er auf mein Einschreiben nicht reagiert hat.
Antrag:
Ich hatte den Kläger um ein „Energiegutachten“ für die Immobilie gebeten, um nachzuweisen, dass über die Fenster, Türen und die Öffnung unnötig Wärmeverluste entstanden sind und ich zu hohe Energiekosten bezahlt habe, die auch mit dem baulichen Zustand des Objektes einher gehen.
Ich stelle den Antrag mir diesen „Energiepass“ zur Verfügung zu stellen.
Mit Schreiben vom 18.10.2017 von Herrn Thomas Köhler erhielt ich völlig zu meiner Überraschung ein Schreiben des Klägers über die die fristlose Kündigung des Mietobjektes zum 31.10.2017 zugestellt. Die angeführte Begründung ist so absurd und zeugt von wenig Rechtsverständnis durch diese Person. Zu dem Zeitpunkt stand gerade einmal eine Mietzahlung aus.
Hatte vielleicht Herr Uwe Peters mein Schreiben vom 10.10.2017 nicht an seinen Vater, Herrn Wulfhard Peters weiter gereicht?
Die von mir angeführten Gründe des Ausbleibens der Mietzahlung waren verständlich und nachvollziehbar. Siehe Anlage 10. Die doppelte Zahlung der Nebenkostenvorauszahlung habe ich nicht zu verantworten. Der Vermieter hatte mir das Geld auf das gesperrte Konto bei der Volksbank eG überwiesen, zu dem ich seit Anfang September 2017 keinen Zugang hatte.
Ich hatte Ihn nicht dazu aufgefordert den Betrag doppelt zu überweisen und lehne jegliche Verantwortung ab.
Abzüglich der bereits von mir gezahlten Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses, zuzüglich der Zinsen über 9 Jahre hätte ich zum 15.10.2017 keine Mietschulden gehabt. Hätte ich vom Kläger bzw. vom Rechtsanwalt Köhler zu diesem Zeitpunkt eine ordentliche Rechnung erhalten, und wären die Kaution mit Zinsen darin berücksichtigt worden, müsste ich sogar noch Geld von meinem Vermieter erstattet bekommen. Die Gründe für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sind somit zum 31.10.2017 nicht gegeben. Der Vermieter hatte jedoch bereits mit Schreiben vom 10.10.2017 die Information bekommen, dass sämtlicher geschäftlicher Geldverkehr nur noch über das Kassensystem meines Geschäftes in Bar erfolgt.
Antrag:
Ich stelle den Antrag der detaillierten Berechnung der Mietschulden des Mieters zum 15.10.2017 unter Berücksichtigung der von mir gezahlten Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses in Höhe von zwei Kaltmieten zuzüglich der Zinsen, seit Beginn des Mietverhältnisses.
Man muss kein Rechtsanwalt sein, um festzustellen, das die angeführten Gründe des Herrn Thomas Köhler, dazu dienen, meine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen und meinem Unternehmen Schaden zuzufügen. Meine Empfehlung an diesen Herrn Köhler: Schauen Sie hin und wieder Sendungen über Rechtsfälle auf Vox, da erklären richtige Rechtsanwälte, was man bei Kündigung eines Mietverhältnisses zu beachten hat.
Oder ich sag es mal mit den Worten von Fernsehrichters Alexander Hold an meinen Vermieter gerichtet: „Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt“ und das im wahrsten Sinne des Wortes, denn der Vermieter Wulfhard Peters hat es bis heute nicht geschafft, die linke Schaufensterscheibe (einfaches Fensterglas) durch Einbruch sicheres Verbundglas zu ersetzen.
Antrag:
Ich stelle den Antrag einen Sachverständigen zu bestellen, der feststellt, dass meine Behauptung der Wahrheit entspricht. Andererseits würde ich das Gericht zu einem Ortstermin bitten. Da ich eine Glasbruchversicherung abgeschlossen habe, würde ich Ihnen, Frau Richterin die Erlaubnis erteilen, einen Stein in das linke Schaufenster zu werfen, um meine Vermutung zu beweisen.
Am 8. November 2017 waren die Oebisfelder Unternehmen durch Herrn Schorlemmer zum Unternehmerfrühstück gelagen. Bei diesem Treffen ging es darum, die Unternehmen unserer Stadt zu überzeugen, sich für den Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes (FTTH) stark zu machen. Noch stand Oebisfelde gerade einmal bei 35% abgegebener Anträge. Ich nutzte die Gelegenheit, in der Annahme auch Herrn Uwe Peters (Inhaber Peters Bau) dort zu treffen, und hatte auch die fälligen Mietzahlungen mitgenommen.
Der Zufall wollte es, dass ich genau rechts neben Herrn Uwe Peters einen freien Sitzplatz bekam. Ich packte meine Unterlagen, unter anderem auch den Brief vom 10.10.2017 auf den Tisch und wollte Ihm die fällige Mietzahlung im Anschluss übergeben: Auch einen Quittungsblock hatte ich mit dabei.
Es folgte jedoch eine kontroverse Diskussion der Unternehmer darüber, dass die Investition für dieses neue Glasfasernetz sehr hoch wäre, weil besonders Vermieter die Kosten ab 50,00€ monatlich für Glasfaseranschlüsse zu tragen hätten, in Wohnungen, in denen der Mieter gar kein Glasfaser haben wollte.
Dann reichte es mir. Ich meldete mich zu Wort und ich berichtete über die Rolle der Deutschen Telekom, die absichtlich, das DSL in unserer Region nicht ausgebaut hatte, aus Angst, so genannte Reseller wie 1&1, Vodafone, Arcor, O2 würden die Leitungen der Deutschen Telekom nutzen aber günstigere Preise ihren Kunden anbieten. So gab es in Orten wie Buchhorst, Everingen, Bösdorf, Rätzlingen, Kathendorf usw. bis dato weder DSL noch eine andere Möglichkeit, um ins Internet zu kommen. Mein Unternehmen war das Erste und Einzige, dass bereits ab 2008 nach Möglichkeiten suchte, den Bürgern zu helfen. So kaufte ich spezielle Antennen und richtete in diesen Orten Internetzugänge über UMTS und LTE ein, obwohl auch die Sendetürme von Vodafone nicht für diese Orte vorgesehen waren.
In Oebisfelde bewegte ich mehr als 800 Bürger dazu, der Deutschen Telekom den Rücken zu kehren und zu 1&1 zu wechseln. Mir ging es nicht um eine lächerliche Provission für den Wechsel zu 1&1. Ich betreute meine 1&1 Kunden. Über spezielle Hotlines hatte ich Zugang zum Vertragskunden- service und zur Technik von 1&1. Bei Problemen mit 1&1 vermittelte ich zwischen den Parteien. Ich bestellte sogar Internet-Zugänge für Kunden, die negative Einträge bei der Schufa hatten und stellte mein eigenes Konto zur Verfügung, damit auch Bürger, bei denen unser viel gelobtes bürokratisches Sozialsystem versagte einen bezahlbaren Internetzugang bekamen.
Besonders Ausländern, die in Oebisfelde heimisch geworden waren, half ich bei sprachlichen Problemen. Und dies alles ohne den Menschen einen Cent aus der Tasche zu ziehen. Ich stellte vielen Bürgern in meinem Geschäft ein kostenloses WLAN zur Verfügung und übernahm Aufgaben, die eigentlich die Kommune übernehmen sollte. Schließlich profitieren die Behörden ja auch von meinen Steuern, die ich immer pünktlich zahlte.
So war mein Geschäft in der Gardelegener Str. 9 nicht nur ein Laden, der Computer und Laptops reinigt und repariert, sondern auch ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens in unserer tristen Stadt Oebisfelde-Weferlingen.
Nach meiner Rede kippte die Stimmung und die Anwesenden Unternehmen erkannten die Wichtigkeit dieses großen Projektes, zumal ja die Anschlusskosten für jeden Antragsteller in Höhe von 2000,00€ entfallen würden. Ich informierte die Anwesenden darüber, die Anträge in meinem Geschäft zu empfangen und abzugeben. Ich versprach auch Hilfe und Beistand beim Ausfüllen der Anträge und veröffentlichte ein Formblatt in meinem Blog auf meiner Website unter
http://www.al-di.com/blog/index.php?id=d787h063 .
Ich setzte sogar eine Prämie von 20,00€ aus, für jeden abgegebenen Antrag in meinem Geschäft. Die Prämie konnte beim Einkauf in meinem Shop für Dienstleistungen oder Artikel eingelöst werden. Ein Dankeschön von unserem Bürgermeister Herrn Kraul (ehemaliger Lehrerkollege am Gymnasium Weferlingen) bzw. einen Eintrag in der Volksstimme bzw. Altmarkzeitung erhielt ich nicht.
Schließlich blieb nur noch wenig Zeit, bis zum 15.11.2017 die erforderliche Quote von 47% zu erreichen. Als Webmaster schrieb ich diverse Artikel, die die Bedeutung und Wichtigkeit der Maßnahme unterstreichen sollten. In den folgenden Tagen gaben 150 Bürger und Unternehmen ihre Anträge in meinem Geschäft ab.
Nachdem ich meine Ausführungen beendet hatte, stand Herr Uwe Peters, Sohn des Klägers plötzlich auf und verließ die Veranstaltung frühzeitig. Kein Wort, keine Reaktion. Im anschließenden Gespräch teilte ich den Sachverhalt Herrn Schorlemmer mit und bat auch die Verantwortlichen der Stadt, den Bürgermeister und Herrn Dietz um Vermittlung in diesem Rechtsstreit, der noch gar nicht begonnen hatte. Schließlich war ja die Firma Peters auch ein Unternehmen in unserer Stadt und es machte keinen Sinn, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen verdrängt. Völlig Unsinnig die Reaktion des Rechtsanwaltes Thomas Köhler mir mit einer Räumungsklage vor dem Landgericht Magdeburg zu drohen und mich wie einen Messi zu behandeln, den man aus einer Wohnung heraus befördern will.
Beweis:
Zeugen Herr Schorlemmer, Herr Erhard Allecke Autohaus, Herr Uwe Dietz.
Wer diese, meine Arbeit über fast 10 Jahre in Frage stellt, musste dazu triftige Gründe haben. Denn Konkurrenz in meinem Gewerbe hatte ich nicht zu befürchten. Übrigens veränderten sich die Prozente der abgegebenen Anträge für das Glasfasernetz schlagartig. Bis zum 15.11.2017 hatten 150 Bürger Ihre Anträge in meinem Geschäft abgegeben. Oebisfelde stand bei 53% und da ich auch noch Anträge von Nachzüglern annehmen konnte, erreichten wir schließlich mehr als 60%. Ein Spitzenwert und auch mein Verdienst, in meinem Computer-Shop in der Gardelegener Str. 9.
Warum sollte ich diesen Status und auch mein Geschäft wegen einer banalen Mietzahlung in Frage stellen?
Der Vermieter meldete sich nicht. Ich erhielt aber auch keine ordentliche Rechnung, wie es von Gläubigern üblich ist. Auf die Drohung des Herrn Köhler antwortete ich nicht, denn das Vertrauensverhältnis zu dieser Person war durch die zurück liegenden Vorkommnisse nachhaltig beschädigt.
So verfasste ich nochmals ein Einschreiben (Anlage 11, 7 Blätter) an Herrn Uwe & Wulfhard Peters. Ich erklärte ausführlich die Zusammenhänge und beschrieb auch die Rolle des Rechtsvertreters Thomas Köhler in diesem miesen Spiel. Ich unterbreitete nochmals meine Bereitschaft das Mietobjekt käuflich zu erwerben. Als Termin einer Entscheidung setzte ich den
20. Dezember 2017 an. Bei Ablehnung meines Angebotes durch den Vermieter hätte ich nun noch 11 Tage Zeit gehabt, das Geschäft über die Feiertage vollständig zu räumen und zum 30.04.2017 an den Vermieter besenrein zu übergeben.
Antrag:
Ich stelle den Antrag den Zeugen Uwe Peters unter Eid zu befragen, warum er auch mein 2. Schreiben nicht an den Vermieter, Herrn Wulfhard Peters weiter geleitet, und warum er bis zum 20. Dezember 2017 nicht geantwortet hat.
Antrag:
Ich stelle den Antrag Frau Sandra Peters, die Unterzeichnerin meines 2. Einschreibens (Anlage 15) und aktuell Vermieterin des Objektes zu befragen, warum sie nicht geantwortet hat.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, den Rechtsanwalt Köhler zu befragen, wann er Kenntnis von meinem ersten Schreiben vom 10.10.2017 und von meinem 2. Schreiben vom 04.12.2017 erhielt.
Die vorsätzlich falsche und mangelhafte Weitergabe von Informationen bei der Leitung der vorliegenden Rechtssache durch den Rechtsanwalt Herrn Thomas Köhler aus Oebisfelde zum Nachteil des Angeklagten (Horst-Gerhard Düsterhöft) erfüllt nach meinem Rechtsempfinden den Tatbestand der Rechtsbeugung §339 StGB zumal er durch seine Strategie auch seinem Mandanten, den Kläger und sein Unternehmen in seinem Ansehen schädigt.
Ich hatte im Vorfeld noch vor Zustellung der Klageschrift vom 1.12.2017 durch das Landgericht Magdeburg dem Kläger und seinem Rechtsanwalt unzählige Male meine Bereitschaft erklärt, einen Rechtsstreit vor einem Gericht zu vermeiden und sich auch außergerichtlich in diesem Fall zu einigen. Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.12.2017 und die Bereitschaft das Geschäft zu räumen, kam nicht vom Kläger, sondern von mir selbst.
Bis zur Zustellung der Klageschrift war mir nicht klar, ob der Kläger überhaupt meine Kündigungsschreiben vom 10.10.2017 erhalten hatte. Mit der Zustellung der Klageschrift wurde dies zur Gewissheit.
Beweis:
Anlage K6, Schreiben des Landgerichtes vom 1.12.2017, unterschrieben von Rechtsanwalt Thomas Köhler Oebisfelde.
Um einer drohenden Klage zuvor zu kommen, hätte ich mein Geschäft schon mit Zustellung der Klageschrift vom 1.12.2017 räumen können. Ich hätte fast einen Monat Zeit gehabt. In der Hoffnung der Kläger Herr Wulfhard Peters würde auch aus Rücksicht vor den Feiertagen und meiner Familie einlenken und wenigstens die Klage zurückziehen, wartete ich bis zum 20. Dezember 2017. Diesen Termin hatte ich in meinem Schreiben (Anlage 11) gesetzt.
In der Zwischenzeit bereitete ich jedoch bereits den Auszug aus meinem Geschäft vor. Ich suchte nach Räumlichkeiten und versuchte auch Artikel preisgünstig zu verkaufen bzw. sogar zu verschenken. Ein Bekannter hatte mir beim Formulieren der Klageerwiderung geholfen. Auch das Protokoll zur Räumung des Mietobjektes bis zum 30.12.2017 lag vor.
Mein Rechtsbeistand trug mir auf, das Schreiben persönlich dem Vermieter Wulfhard Peters am 21.12.2017 an seiner Hausadresse zu übergeben und mir dem Empfang bestätigen zu lassen.
Aus Rücksicht vor seiner Familie und weil die Feiertage bevor standen, hielt ich es bis zum 27.12.2017 zurück.
Auch diesmal kein Anruf, kein Einlenken des Rechtsanwalts Köhler, keine Reaktion des Uwe Peters und seiner Ehefrau.
So brachte ich das Schreiben am 27.12.2017 zum Haus von Wulfhard Peters. Seine Ehefrau öffnete mir. Ich bat darum, mir das Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses mit Räumung zum 31.12.2017 zu unterschreiben. Dies verweigerte sie ohne Angabe von Gründen. Auf dem Schreiben notierte ich die Verweigerung der Annahme steckte das Schreiben in einen Umschlag und warf es in den Briefkasten.
Beweis:
Fotos und Videos der Übergabe. Auf Verlangen des Gerichtes verfügbar.
Antrag:
Im Falle eines Gerichtsprozesses stelle ich den Antrag die Ehefrau des Klägers als Zeugin zu laden und zu befragen, warum sie die Annahme verweigert hat.
Im Anschluss fuhr ich in mein Geschäft, informierte mit einem Aushang meine Kunden von der Geschäftsschließung. Die Klageerwiderung (Anlage 1) und das Schreiben zur Mieträumung (Anlage 12) schickte ich per Einschreiben an das Landgericht Magdeburg.
Noch an diesem Tag begann ich mit meiner Familie und meinem Enkel Julien mit dem Ausräumen des Geschäftes. Besonders nah ging dies meinem Enkel Julien, der nicht verstand, warum man seinem Opa so etwas antut. Er hatte auch den Angriff 2016 miterlebt als man meiner Familie und meinem Unternehmen übel mitspielte. Er sollte mein Geschäft später übernehmen und war ganz stolz auf seinen Opa und seine Arbeit. Deshalb half er in den Ferien gern.
Was uns in den letzten Jahren durch Staat, Behörden, Banken, Krankenversicherungen und eben einem betrügerischen uneinsichtigen Vermieter angetan wurde ist unglaublich und hat mein Rechtsverständnis in diesen Staat Bundesrepublik Deutschland zutiefst erschüttert. Eine Gesellschaft, die Ihren Bürgern das antut, hat es nicht verdient als Demokratie bezeichnet zu werden. Das ist staatlich geduldetes Mobbing und Bossing auf höchster Ebene.
Innerhalb von zwei Tagen hatten wir 70 Umzugskartons mit Neuware, Gebrauchtartikeln, Kunden-Geräten, die noch nicht abgeholt wurden, Werkzeug, Betriebsunterlagen, und Teilen aus meinem Computer-Museum gefüllt und mit 2 PKW zu den 3 Garagen und einer alten feuchten Werkstatt transportiert. Zum Glück erhielten wir an zwei Tagen vom Hagebau Markt Wolfsburg einen Transporter, mit dem wir auch Möbel und sperrige Sachen transportieren konnten.
Die großen Arbeitstische und auch einen Schrank des Vormieters mussten wir zersägen. Die Teile wanderten in den Sperrmüll.
Nur Familienangehörige, die extra aus Salzwedel und NRW zu Besuch angereist waren, halfen uns bei der Räumung des Geschäftes zwischen den Feiertagen. Am Samstag, den 30.12.2016 war das Geschäft vollständig geräumt. Wir führten restliche Reinigungsarbeiten durch. Die Löcher wurden verschlossen und die Übergabe an den Vermieter wurde vorbereitet. Wie im Schreiben (Anlage 12) angekündigt, erwarteten wir den Vermieter oder einen von Ihm beauftragten Mitarbeiter bzw. Vertreter um 16:00 Uhr zur Übergabe des Mietobjektes.
Meine Ehefrau Viola Düsterhöft, meine Tochter Manja Damitz und ich warteten eine Stunde auf den Vermieter bzw. seinen Rechtsanwalt, den Herrn Thomas Köhler. Auch Herr Uwe Peters , Inhaber der Firma Peters Bau und Sohn des Vermieters waren nicht zum vereinbarten Termin erschienen.
Ich dokumentierte die leeren Räumlichkeiten und Übergabedokumente mit Fotos. Auch die Schäden am hinteren Fenster und an der Eingangstür, die der Vermieter nicht reparieren ließ, wurden dokumentiert.
Wenn der Kläger sich auf den Mietvertrag zur Übergabe des Geschäftes beruft, und verlangt, den Zustand zu Beginn des Mietverhältnisses wieder herzustellen dann würde ich vom Vermieter verlangen, seinen Pflichten nachzukommen und auch die Eingangstür und das defekte hintere Fenster auszuwechseln bzw. auswechseln zu lassen.
Antrag:
Ich stelle den Antrag, dem Vermieter als Auflage zu stellen, diese Reparaturen bis 31.01.2018 durchzuführen.
Da der Vermieter nicht zur Übergabe des Mietobjektes erschien, brachten wir die Schlüssel gegen 20:00 Uhr zum Kläger, dem Vermieter. Als Zeugen waren anwesend, meine Ehefrau Viola Düsterhöft, unsere Tochter Frau Manja Damitz und Herr Volker Schernikau aus Oebisfelde.
Der Vermieter, Herr Wulfhard Peters öffnete uns persönlich die Wohnungstür der Wohnung Gartenstraße 2 in 39646 Oebisfelde. Er verweigerte die Übernahme des Übergabeprotokolls und die Annahme der Wohnungsschlüssel. Er gab uns zu verstehen, dass er auf Grund gesundheitlicher Probleme seinen Rechtsanwalt Thomas Köhler beauftragt hatte, sämtliche Formalitäten zu übernehmen.
Ich fragte Ihn, warum kein Vertreter z.B. Herr Uwe Peters und seine Ehefrau oder sein Rechtsanwalt Thomas Köhler erschienen waren. Darauf erhielten wir keine Antwort und Herr Wulfhard Peters schloss die Tür.
Im Beisein der bereits genannten Zeugen wurde das Original des Übergabeprotokolls mit den 5 Schlüsseln und einem defekten Schlüssel für das Geschäft in den Umschlag getan, verschlossen und in den Briefkasten der Familie Wulfhard Peters gesteckt. Die Prozedur wurde durch Fotos (Anlage 14, 4 Blätter) und einem Video dokumentiert.
Auf Grund der Verweigerung der Rücknahme des Mietobjektes und der Schlüssel lehne ich jegliche Nutzungsentschädigungen nach § 546a BGB und sonstige Forderungen des Klägers ab.
Ich berufe mich auf das Urteil des Landgerichts Bonn, vom 05.06.2014, Az.: 6 S 173/13.
Ich bitte um Herausgabe der Außenwerbung für DÜSTI‘s Computer-Shop, sowie der LED Lampen im den beiden Kästen der Leuchtreklame. Außerdem um Herausgabe der 4 LED Lampen im vorderen Geschäftsraum. Die beiden Leuchtkästen der Außenreklame mit der Einführung des Stromkabels in das Wohnobjekt habe ich bei Übernahme des Mietobjektes so vorgefunden. Ich lehne ein Entfernen auf meine Kosten kategorisch ab.
Ich bitte um eine detaillierte Endabrechnung der noch ausstehenden Kosten unter Berücksichtigung der von mir bereits im Voraus gezahlten Mietkaution zuzüglich der Zinsen seit Beginn des Mietverhältnisses. Ich verlange auch zeitnah bis spätestens 15.02.2018 eine Endabrechnung der Kosten für Wasser, Heizung und Strom.
Abschließend nehme ich Bezug auf das Einschreiben des Landgerichts Magdeburg vom 16.01.2018. Übergeben am 18.01.2018. Ich widerspreche dem anliegenden Schriftsatz des Klägers in allen Punkten, wegen der unentschuldigter Verweigerung der Rücknahme des Mietobjektes.
Damit ist die fristlose Kündigung mit Räumung und Übergabe des Mietobjektes zum 31.12.2017 durch den Mieter Horst-Gerhard Düsterhöft in allen Punkten erfüllt.
Die vom Kläger beim Landgericht Magdeburg beantragte Räumungsklage mit Gerichtstermin zum 28.02.2018 wäre nach meinem Rechtsempfinden hinfällig. Die Kosten des Rechtsstreits, die bei Gericht angefallen und auch seine Anwaltskosten übernimmt der Kläger in vollem Maße.
Als selbstständiger Unternehmer und eigener Rechtsvertreter bin ich berechtigt, für meine Arbeitszeit zum Erstellen meiner 4 Schreiben an den Kläger und seinen Rechtsanwalt eine Forderung in Höhe von 1000,00€ in Rechnung zu stellen:
Rechnung 01/2018
1. Material, Papier, Porto: 50,00€
2. Arbeitszeit für 3 Schreiben an das Gericht 10 Stunden (Stundensatz 50,00€): 500,00€.
3. Betriebskosten für PC und Internet: 50,00€.
4. Beratungskosten für rechtliche Angelegenheiten: 400,00€
Gesamt: 1000,00€
Zahlbar ohne Abzug mit 10% Zinsen monatlich ab 01.01.2018. Zahlung in Bar in DÜSTI‘s Computer-Shop Velpker Str. 11 in 39646 Oebisfelde oder Per Überweisung auf mein Paypal-Konto unter der Adresse: info@al-di.com bis spätestens 15.01.2018.
Ich Horst-Gerhard Düsterhöft, erkläre an Eides statt, dass sämtliche in diesem Schreiben dargestellten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Ich habe nichts verschwiegen bzw. hinzugefügt.
Ich bedaure aufrichtig, dass das jahrelange gute, gar freundschaftliche Mietverhältnis mit Herrn Wulfhard Peters so enden musste.
Sehr geehrte Frau Richterin Soehring, gestatten Sie mir auch ein paar kritische Worte zu der sehr destruktiven Haltung des Gerichtes. Bei allem Respekt gehört es sich nicht, dass ich als Angeklagten vom Gericht nicht Ernst genommen werde.
Wir hätten uns den ganzen Ärger sparen können, wenn der zuständige Sachbearbeiter vom Landgericht Magdeburg oder auch Sie Frau Richterin Soehring mein Schreiben vom 10.10.2017 aufmerksam gelesen hätten.
Eine Räumungsklage wäre völlig überflüssig, denn ich selbst als Angeklagter hatte ja bereits das Mietverhältnis zum 31.12.2017 aufgekündigt. Von einem Gericht, und von einem studierten Rechtsanwalt Herrn Thomas Köhler hätte man dies erwarten können.
Richter und Beamte müssen sich nicht wundern, wenn mündige Bürger sie in der Öffentlichkeit beschimpfen, sie angreifen und den Respekt verlieren.
Der Fernsehrichter Alexander Hold hatte am Ende eines Prozesses, nach Verkündigung des Urteils immer einen schönen Spruch parat. Ich, als mein eigener Rechtsvertreter würde mich dem anschließen. Zu den Angriffen auf Staatsbedienstete, Rechtsanwälte, Politiker und auch Richter durch ganz normale Bürger fällt mir folgender Spruch ein:
„So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus.“ Wenn die genannten Personengruppen andere Menschen schlecht behandeln, dann müssen sie sich nicht wundern, wenn sie selbst massiv angegriffen werden.
Der gesellschaftliche Frieden kann nur gewahrt werden, wenn wir miteinander reden und zwar immer dann, wenn ein Konflikt zu eskalieren droht. Wir leben im 21. Jahrhundert und wir müssen uns wegen Banalitäten wie in der Steinzeit nicht gleich die Köpfe einschlagen, wenn uns irgend etwas nicht passt.
Angst schürt nur Gewalt und den Wunsch sich wieder in Sicherheit zu wiegen. Denken Sie immer daran Werte Frau Richterin Soehring.
In diesem Sinne hoffe ich in dem vorliegenden Rechtsstreit um eine weise, faire und für beide Seiten (Kläger und Angeklagten) akzeptable Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg.
Wenn ich nicht so alt wäre, würde ich in meinem 3. Lebensabschnitt vielleicht Recht studieren oder vielleicht auch gerne Richter werden. Da jedoch meine Lebenszeit nicht mehr ausreichen wird, würde ich mich auch als „Freizeitrichter“ oder Schöffe anbieten, wenn das Landgericht meine Dienste in Anspruch nehmen möchte.
Ich entschuldige mich dafür, dass mein Schreiben etwas länger ausgefallen ist, als im Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und Gerichten üblich. Ich weiß auch Richter haben heutzutage viel um die Ohren.
Als IT-Fachmann und Webmaster meiner Internetpräsentationen von denen ich bereits berichtet hatte, kann ich empfehlen, das wir in Zukunft viel mehr das Internet nutzen sollten, um Konflikte zu lösen.
Insofern würde ich auch diese lange spannende Geschichte gern im Internet veröffentlichen, wenn es das Gericht erlaubt. So sparen wir Zeit, Papier und können auch entscheiden, ob Inhalte nur den im Rechtsstreit befindlichen, beteiligten Parteien oder aber auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten, um eben aus Fehlern zu lernen und in Zukunft Konflikte ohne Gerichtsprozesse zu schlichten.
Hochachtungsvoll
Düsterhöft
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, IT-Techniker, Unternehmer
und in Zukunft vielleicht auch „Freizeitrichter“
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01 Jul 2021