Schreiben an Richterin Soehring vom 17. Januar 2018
Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 28 Dezember 2018
Horst-Gerhard
Düsterhöft
Inh.
DÜSTI‘s Computer-Shop
Velpker
Str. 11
39646
Oebisfelde-Weferlingen 19.01.2018
Landgericht
Magdeburg
9.
Zivilkammer
Halberstädter
Str. 8
Betrifft:
A.z. 9 O 1336/17*408* vom 27.11.2017
Rechtsstreit:
Peters gegen Düsterhöft
Sehr
geehrte Frau Richterin Soehring,
in
dem vorliegenden Rechtsstreit bitte ich um eine Erklärung
Ihrerseits, warum ich als Angeklagter auf meine Klageerwiderung
(Anlage 1) vom 22.12.2017
(Per Einschreiben zugestellt bereits am 29.12.2017-Anlage
2) bis heute (19.01.2018)
keine Antwort vom Landgericht Magdeburg erhielt.
In
diesem Schreiben hatte ich den Antrag
gestellt, die Klage vom
25.11.2017 abzuweisen,
weil die Darstellung des Sachverhaltes vom Vermieter bzw. Klägers
und seines Rechtsanwalts Thomas Köhler bewusst falsch dargestellt
wurde, um das Ansehen meines Unternehmens DÜSTI‘s Computer-Shop zu
schädigen und „Rufmord“ gegen mich zu betreiben und meine
Kreditfähigkeit zu gefährden:
Beweis:
§
824 Kreditgefährdung
1)
Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die
geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige
Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem
anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn
er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Beweise:
Webseiten
www.oebisfelde-news.com,
Artikel „Zwangsräumung
von DÜSTI‘s Computer-Shop zu Weihnachten 2017“
vom 22.12.2017.
Webseite
www.al-di.com, Artikel im Blog:
„Geschäftsräumung
Gardelegener Str. 9! Ursachen und Hintergründe“
(http://www.al-di.com/blog/index.php?id=60szey44.)
vom 01.11.2018
Als
Inhaber von DÜSTI‘s Computer-Shop führe ich seit mehr als 9
Jahren ein seriöses Unternehmen mit mehr als 2500 Kunden. Mein
Ladengeschäft in der Stadt Oebisfelde, genießt ein hohes Ansehen
lokal, bundesweit und europaweit. Ich biete meinen Stammkunden und
Besuchern allumfassende Dienstleistungen im Computer-Gewerbe. Ich
bin Partner der 1&1 Telecom GmbH und der DNS:NET, die ein
hochmodernes Glasfasernetz in unserer Einheitsgemeinde
Oebisfelde-Weferlingen errichten will.
Nach
27 Jahren Lehrertätigkeit wurde ich aus dem Schuldienst
Sachsen-Anhalts durch Staatsdiener aus dem Kultusministerium
Magdeburg (Wahner-Willems, Reinhard, Leabe, Kölsch, u.a)
herausgemobbt. Ich gab nicht auf, verklagte das Land Sachsen-Anhalt
und wurde vor dem Arbeitsgericht Halle/Saale Ende August 2008
rehabilitiert.
Mit
56 Jahren ging ich jedoch auch nicht in den Vorruhestand, bzw. zum
Jobcenter, um Sozialleistungen zu kassieren, wie so manch einer
meiner Kollegen, sondern suchte neue Herausforderungen. Ich machte
mein Hobby, die Computertechnik, zum Beruf und gründete am 1. Juni
2008 (Internationaler Kindertag) zur Zeit der Bankenkrise, mein
eigenes Unternehmen, DÜSTI‘s Computer-Shop in der Stadt
Oebisfelde.
Mit
einem kleinen privaten Startkapital von nur 6000,00€ begann ich
meine Selbstständigkeit. Auf der Suche nach einem preisgünstigen
Ladengeschäft fand ich das Mietobjekt in der Gardelegener Str. 9.
Der Eigentümer, Herr Herr Wulfhard Peters (Kläger) stellte mir
dieses Objekt preisgünstig zur Verfügung. Im Mietvertrag wurden
500,00€ Warmmiete vereinbart. Zunächst ein „Schnäppchen“,
dann wurde das Mietobjekt zu einer großen Belastung, wie sich
später herausstellte.
Bereits
zwei Vormieter hatten das Mietobjekt in einen desolaten Zustand
gebracht. Besonders der letzte Mieter, ein Bistro hatte diverse
bauliche Veränderungen durchgeführt. So wurde zwei Kästen an der
Außenfassade für Außenwerbung angebracht. Ein Loch zwischen zwei
Räumen durch die Wand gebohrt. Ein Loch nach außen diente für den
Dunstabzug. Ein großer Schrank verdeckte die Wand. Und wurde nicht
vom Vormieter entfernt. Die Fliesen waren mit Schmierschmutz
versehen, den wir erst mit starken Reinigungsmitteln nach einem Monat
entfernt hatten. Fliesen in der Toilette hinter der Tür waren
beschädigt, was jedoch nicht auffiel, wenn die Tür geöffnet wurde.
Deshalb wurde es bei der übereilten Übergabe übersehen. Wir
brauchten fast einen Monat, um das Geschäft auch malermäßig in
einen ordentlichen Zustand zu bringen, strichen alle uns zugängliche
Wände neutral weiß und haben somit eine Wertsteigerung des Objektes
durchgeführt.
Zu
meinem Warensortiment gehörten und gehören teure und hochwertige
Artikel. Als Dienstleister reparierte ich auch PC und Notebook von
Kunden. Ich hatte somit Zugang zu sehr persönlichen Daten auf den
Datenträgern in diesen Geräten und trug auch eine hohe
Verantwortung dafür, dass diese Daten vertraulich behandelt und
niemals gestohlen werden dürften. Dies wusste auch mein Vermieter
bereits vor Beginn des Mietverhältnisses.
Gegen
Diebstahl im Geschäft, schützte ich mich durch Überwachungskameras
und Alarmtechnik. Das Mietobjekt wurde jedoch von der Versicherung
auch bezüglich der baulichen Auflagen begutachtet. Nach Einstufung
in Sicherungsklasse SG3/SG4 verlangte die Versicherung unter anderem
Einbruch hemmende Fenster und Türen, Verschlusseinrichtungen an den
Türen, Vergitterung der Fenster, Rolladen vor den Fenstern und der
Eingangstür usw. (Anlage 3).
Schon
bei Unterzeichnung des Mietvertrages wies ich Herrn Wulfhard Peters
mehrfach darauf hin. Er bestätigte mir, dass alles in Ordnung sei.
Die Gitter vor den Fenstern und die Rolladen sollten später
angebracht werden. Eine Versicherung gegen Einbruch erhielt ich
nicht, eben wegen der noch ausstehenden baulichen Mängel des
Mietobjektes.
Und
so kam, was kommen musste. Am 29. Februar
2012 warfen 2 Jugendliche einen Stein in die rechte
Schaufensterscheibe. In der Annahme, es handelt sich um bruchsicheres
Glas hatten sie den Stein mit voller Wucht gegen die Scheibe
geschleudert. Der flog gleich quer durch das Ladengeschäft bis in
die Werkstatt durch. Mein Vermieter hatte einfaches
splitterndes Fensterglas in den Schaufenstern verbaut. Die
beiden betrunkenen Jugendlichen griffen in die Schaufensterauslagen,
nahmen sich ein paar Handy Dummies. Der sonstige Schaden hielt sich
in Grenzen. Beim Griff in die Schaufensterauslagen verletzten
sich die Jugendlichen, an den scharfkantigen Splittern der
beschädigten Fensterscheibe, denn überall war Blut
zu sehen.
Die
Polizei war schnell am Ort und suchte nach Spuren der Einbrecher. Sie
fanden natürlich nichts, und so blieb ich auf dem Schaden
von ca. 5000,00€ sitzen.
Viel schlimmer, dass Ansehen und mein guter Ruf war nachhaltig
beschädigt, denn einige Kunden fürchteten um die Sicherheit der
persönlichen Geräte, die sie in meine Obhut gaben.
Ich
setzte selbst eine Prämie aus und mit Hilfe einer ehemaligen
Schülerin fanden wir die Übeltäter. Es waren zwei Jugendliche aus
Oebisfelde. Schon nach zwei Monaten gaben sie die gestohlenen Sachen
zurück, entschuldigten sich bei mir.
Ich
bedankte mich bei den Jugendlichen dafür, dass Sie mir gezeigt
hatten, wie leicht es war in mein Geschäft einzubrechen.
Beschämend
für die Staatsanwaltschaft Magdeburg
Aktenzeichen: 111 Ujs 10801/13, die sich erst wieder nach
einem Jahr am 13.06.2013 bei mir meldete. Anstatt meinem
Vermieter eine Mitschuld zu geben, und Ihn dazu zu drängen, nun
endlich auch die linke Schaufensterscheibe durch Verbundglas zu
ersetzen, die Eingangstür zu reparieren und auch die hinteren
Fenster zu vergittern , erhielt ich von dieser Behörde ein
Antwortschreiben, dass die „...Täter bisher nicht ermittelt werden
konnten... (Anlage 4). Als ich
dem Überbringer mitteilte, dass ich selbst, die Täter nach einem
Monat ermittelt hatte, wurde ich von dem zuständigen Beamten im
barschen Ton beleidigt. Mit ein wenig Feingefühl hätte hier die
Staatsanwaltschaft Magdeburg den wahren
Schuldigen finden müssen und dass war der jetzige Kläger bzw.
Vermieter Wulfhard Peters, der es unterlassen hatte, das
Objekt in einen Einbruch sicheren Zustand zu bringen.Als Inhaber der
Firma Bau Peters wäre es ein Leichtes gewesen, diese baulichen
Maßnahmen durchzuführen. Wie er mir später selbst mitteile, wurden
sogar von den Mietern dieses Objektes bestimmte Beträge in ein Konto
eingezahlt um auch bauliche Maßnahmen und Reparaturen am gesamten
Gebäude durchzuführen.
Antrag:
Antrag:
Ich
stelle den Antrag im Falle eines Gerichtsprozesses zur Offenlegung
welche Beträge die Mieter in dieses Konto eingezahlt haben.
Ich stelle den Antrag zu prüfen, ob diese Beträge nicht zweckentfremdet für private Zwecke verwendet wurden.
Ich stelle den Antrag zu prüfen, ob diese Beträge nicht zweckentfremdet für private Zwecke verwendet wurden.
Ich
stelle den Antrag zu prüfen, welcher Betrag zum Zeitpunkt des 1.
Einbruchs in mein Computer-Geschäft auf diesem Konto bereits
eingegangen war.
Außerdem
möchte ich wissen, welche Personen Zugang zu diesem Konto haben und
hatten.
Es
klingt auch wie Hohn in dem Schreiben (Anlage
4) der Staatsanwaltschaft Magdeburg, wenn dort steht:
„Wenn Sie den Schaden einer
Versicherungsgesellschaft gemeldet haben, leiten Sie dieser bitte
unverzüglich dieses Schreiben zu.“ Ich hatte den Herren
der Staatsanwaltschaft Magdeburg schon bei Aufnahme der Anzeige
mitgeteilt, dass ich gar keine Versicherung abschließen konnte, eben
wegen der baulichen Mängel des Objektes,
die jedoch der Vermieter zu verantworten hatte.
Die baulichen Mängel und die Einbruchsspuren wurden in der Folge
nicht abgestellt.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, dass der Kläger bzw. Vermieter offen legt, welche
Kosten für den zweimaligen Austausch (im Mai 2012 wurde das neue
Fenster erneut durch einen Steinwurf beschädigt und ausgetauscht)
der Schaufensterscheiben angefallen sind und wer die Kosten getragen
hat, der Vermieter oder die Versicherung.
Die
Reparatur der Fensterscheiben musste ich nicht bezahlen und obwohl
eine Wertminderung des Objektes eingetreten war, erhielt ich mit
Schreiben vom 28.11.2013 (Anlage 5)
von der Tochter des Klägers, eine Information über eine
Mieterhöhung in Höhe von 96,69€
monatlich ab 01.01.2014.
In meinem Einschreiben (Anlage 6)
wies ich den Vermieter nochmals darauf hin, dass ich der Erhöhung
der Miete nicht zustimmen werde. Ich bot 3 Varianten an, um
den Mietstreit ein für alle Mal zu beenden.
1.
Variante: Fristlose Kündigung des
Mietobjektes durch den Mieter (Horst-Gerhard
Düsterhöft) zum 01.01.2014.
2.
Variante: Einverständnis einer Erhöhung der Kaltmiete
meinerseits unter der Bedingung, dass der Vermietern die baulichen
Mängel des Objektes nach dem Einbruch beseitigt, auch das linke
Schaufenster, durch Verbundglas ersetzt. Und das, wie es zu Beginn
des Mietvertrages vereinbart, die Fenster vergittert werden und die
Eingangstür sowie die Schaufenster durch Rolladen verschlossen
werden können.
3.
Variante: Ich bat den Vermieter Peters, mir ein Angebot zum Kauf
des Mietobjektes zu unterbreiten, damit ich selbst die erforderlichen
Reparaturen durchführen kann.
Auch
auf dieses Schreiben antwortete der Vermieter nicht. Da die Varianten
2 und 3 vom Vermieter nicht angenommen wurden, ist ab 01.01.2014
meine fristlose Kündigung des Objektes wirksam.
In
den folgenden Jahren habe ich jedoch die monatlichen Mietzahlungen
in Höhe von monatlich 500,00€ immer pünktlich beglichen. Eine
Aufforderung des Vermieters zur Räumung des Geschäftes ist mir
nicht zugestellt worden. Da Herr Uwe Peters, Sohn des Vermieters und
heute Inhaber der Firma Peters auch Kunde meines Geschäftes war und
ist, hatte ich Ihn in der Folge mehrmals daran erinnert, dass ich als
Mieter das Recht habe, die Abstellung der baulichen Mängel zu
fordern. Andererseits bat ich um eine Zusammenkunft, um auch die
Variante 3 nochmals zu erörtern und vertraglich zu fixieren.
Keine Reaktion des Vermieters
Peters in der Folgezeit.
Antrag:
Ladung
von Herrn Uwe Peters und Frau Sandra Peters Stürholzgarten 2; 39646
Oebisfelde als Zeugen, zur Befragung und Bestätigung meiner
Aussagen.
Ich
sprach nochmals mit Herrn Hanke von der ÖSA-Versicherung und bat um
eine Versicherung der Räumlichkeiten gegen Einbruch, Diebstahl und
Vandalismus. Da mein Vermieter die baulichen Mängel nicht abgestellt
hatte, erhielt ich von meinem Versicherungsvertreter nur eine Police
für eine „Glasbruchversicherung“. Dies verbesserte meine üble
Situation aber ganz und gar nicht.
Zeuge:
Falls
es das Gericht für erforderlich hält, bitte ich um Befragung des
Herrn Hanke als Zeugen für meine Aussage.
Die
Täter beim nächsten Blitzeinbruch am
28.10.2014 zerschlugen diesmal keine Fensterscheiben,
sondern hebelten mit Leichtigkeit das hintere Fenster des
Ladengeschäftes (Anlage 7 , 3 Blatt)
aus.
Sie
stiegen in die Werkstatt ein, entwendeten 5
Laptops von Kunden und 2 Laptops aus meinen Regalen, sowie
mehrere Handys, die in meinem Geschäft lagen. Die Kasse wurde
aufgebrochen und ein Betrag von ca. 50,00 € Kleingeld wurden
entwendet. Zu meinem Glück randalierten die Täter nicht in meiner
Werkstatt und entfernten auch nicht wichtige Büro PC bzw. die
Server.
Der
Schaden betrug damals ca. 8.0000,00€.
Es waren diesmal auch Festplatten mit
Kundendaten dabei, die entwendet wurden. Ich leistete den
geschädigten Kunden Schadenersatz und kaufte ihnen neue Notebooks,
Tablet-PC und Handys aus meinem Privatvermögen. Zusatzausgaben
nochmals ca. 4000,00€.
Zum
Glück verklagten mich die Kunden nicht auf Schadenersatz. Die
geschädigten Kunden kamen jedoch danach nie
wieder in mein Geschäft und der Ruf meines Unternehmens
in der Öffentlichkeit war nachhaltig beschädigt.
Die
Polizei und Staatsanwaltschaft Magdeburg schauten auch diesmal
tatenlos zu. Obwohl ich Ihnen Seriennummern und Angaben zu den
gestohlenen Artikeln machen konnte, interessierte es diesmal die
Staatsdiener nicht.
Nur
ich bemühte mich wenigstens die gestohlenen Festplatten von den
Einbrechern zurück zu bekommen. Ich setzte auf meinen Webseiten
www.al-di.com, www.h-zwei-o.com
eine Belohnung
von 1000,00€ aus
und versprach den Tätern sogar auf Anzeige zu verzichten, wenn sie
mir die Festplatten der Kunden wieder zukommen ließen.
Durch
den Einbruch war das Schloss im hinteren Fenster der Werkstatt
ausgebrochen, die Einbrecher hatten auch versucht, die Eingangstür
auszuhebeln. Dabei wurde der bereits
beschädigte Türgriff ganz durchgebrochen und das Schloss wurde so
stark beschädigt, dass sich die Tür nicht mehr schließen
ließ.
Wissentlich
der enormen Beschädigungen, schaffte es der Vermieter auch nach 2
Monaten noch nicht, die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Ich
musste wieder gegen Abend die PC und Notebook der Kunden verstecken.
Stellte PC auf die Fensterbänke und richtete im Geschäft
Hindernisse ein, damit bei einem Einbruch die Mieter aufgeschreckt
werden. Auch eine Alarmsirene war die einzige Möglichkeit, die
nächsten Einbrecher abzuschrecken.
Es
folgte ein weiteres Schreiben Ende Dezember
2014 an den Vermieter Peters, in dem ich eine
Mietminderung androhte, wenn nicht endlich, die Reparaturen
durchgeführt werden.
Dann
endlich im Januar 2015 kamen zwei
„Handwerker“. Diese wechselten jedoch nicht die Tür und das
beschädigte Fenster aus, sondern schraubten
2 Holzschrauben und den Rahmen des hinteren Fensters, so
dass dieses Fenster gar nicht mehr zu öffnen ging. Das defekte
Fensterschloss wurde nicht ausgewechselt. (Anlage
8.1 und 8.2).
Noch
schlimmer der „Reparaturversuch“ der Eingangstür. Der gebogene
Türgriff (Anlage 9.1) an der
Eingangstür war mittlerweile durchgebrochen. Kunden die im mittleren
Teil des gebrochenen Türgriffs die Tür aufdrückten, klemmten sich
die Finger ein. Ich umwickelte den Türgriff mit Klebeband und hängte
an der Tür ein Schild auf, in dem ich die Kunden bat, vorsichtig zu
sein und nicht den defekten Türgriff zu benutzen.
Nochmals
erinnerte ich den Herrn Wulfhard Peters daran endlich auch diesen
Schaden zu beheben, und das defekte Fenster und die Tür komplett
auszuwechseln und Einbruch sicher zu machen, damit ich endlich die
Versicherung abschließen konnte. Die „Handwerker“ der Firma
Wulfhard Peters Bau kamen Anfang Februar 2015 nochmals in mein
Geschäft. Sie bauten das Türschloss aus und ersetzten es.
Ich
erhielt jedoch nur 3 Schlüssel.
Zu Beginn des Mietverhältnisses 2008 waren es 4
Schlüssel.
Antrag:
Wenn
der Kläger Vermieter behauptet, ich hätte Ihm einen Schlüssel zu
wenig übergeben, so solle er mir dies bitte beweisen, dass das
Schloss nicht ausgewechselt wurde. Ich stelle den Antrag zur Vorlage
der Rechnung und des Arbeitsnachweises für die durchgeführten
Reparaturen durch den Kläger, bzw. die Firma, die die Reparatur
durchgeführt hat.
Die
Handwerker entfernten den defekten Türgriff, setzten einen neuen
Türknauf (Anlage 9.2) ein. Das
Türschloss wurde ausgewechselt und ich erhielt 3
Schlüssel. Aber auch der Rahmen der Tür war verzogen
und die Tür schloss nicht mehr automatisch. Auf das Schloss mit
Griff setzen die Monteure eine
Kunststoffplatte und schraubten 6 Kreuzschrauben in den Türrahmen.
Nun brauchten potentielle Einbrecher nur noch einen Schraubendreher
um die 6 Kreuzschrauben von außen zu entfernen, um sich Einlass in
mein Geschäft zu verschaffen.
Beweis:
Anlage
8, Anlage 9.
Antrag:
Im
Falle eines Gerichtsprozesses bitte ich, um ein Gutachten eines
Sachverständigen, ob der Vermieter mit dieser stümperhaften
„Reparatur“ seinen Verpflichtungen als Mieter nachgekommen ist,
mein Geschäft Einbruch sicher zu machen. Die Kosten übernimmt der
Kläger bzw. der Vermieter.
Das
Schloss war so verzogen, so dass das Verschließen des Geschäftes
fast unmöglich war. Die Tür musste angedrückt werden und der
Schlüssel ging sehr schwer zu drehen. Ein Schlüssel brach
schließlich ab. Nun blieben mir noch 2
Schlüssel. Einen Schlüssel erhielt mein Angestellter
Herr Sandy Schulz, einen Schlüssel behielt ich. Den abgebrochenen
Schlüssel verwahrte ich im Schubfach meines Schreibtischs. Bei der
Übergabe des Mietobjektes am 30.12.2017 wurden Herrn Wulfhard Peters
insgesamt 3 Schlüssel übergeben, von denen 1 Schlüssel nicht mehr
zu verwenden war, weil dieser durchgebrochen ist. Im
Übergabeprotokoll (Anlage 13)
sind somit 2 Geschäftsschlüssel vermerkt.
Sehr
geehrte Frau Vorsitzende Richterin Soehring. Auch wenn der
nachfolgende Teil nicht unmittelbar den Fall betrifft, ist er in
Gerichtsprozess zielführend, denn er beleuchtet auch die Rolle des
Rechtsanwalt Thomas Köhler, der auch in diesem Fall eine ziemlich
negative Rolle spielt.
Dies
dürfte sogar für seinen Mandanten, den Vermieter, Wulfhard Peters
interessant sein:
Rückblick:
Mein ehemaliger Mitarbeiter Herr Sandy Schulz behielt seinen Schlüssel zum Geschäft bis zum 1. Oktober 2016. Bereits im Februar 2016 begann der massiver Angriff gegen mein Unternehmen und gegen meine Familie.
Mein ehemaliger Mitarbeiter Herr Sandy Schulz behielt seinen Schlüssel zum Geschäft bis zum 1. Oktober 2016. Bereits im Februar 2016 begann der massiver Angriff gegen mein Unternehmen und gegen meine Familie.
Über
die Zusammenhänge und Hintergründe dieses
Kleinkrieges, der mein Rechtsverständnis in diesen Staat zutiefst
erschütterte, berichtete ich ausführlich auf meinen Webseiten
www.düsti.de, www.duesti.eu
www.al-di.com,
www.duesti.de/Blog.
Zunächst
drohte uns eine Sachbearbeiterin des Hauptzollamt Magdeburg zwischen
Februar und Mai 2016 mit dem
Zitat:
„...Eindringen in unsere gemeinsame
Wohnung, auch in unserer
Abwesenheit und dem Öffnen von Behältnissen auf unserer Kosten…“
Und dieser Satz, nicht etwa auf einem Schreiben eines totalitären
Regimes, sondern einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland.
Die
DAK-Gesundheit, eine Krankenkasse des öffentlichen Rechts (wobei
„Rechts“ wohl eher an „Nazimethoden“ erinnert) behauptete,
wir schulden dieser Krankenkasse einen Betrag in Höhe von
18.000,00€!
Die
Angreifer wussten, dass meine Ehefrau Viola Düsterhöft rein gar
nichts mit diesen falschen Anschuldigungen zu tun hatte.
Im
Stile einer Drückerkolonne stand am Gründonnerstag vor Ostern 2016
ein Vollziehungsbeamter des Hauptzollamtes Magdeburg um 8:00Uhr
morgens vor unserer Haustür in der Velpker Str. 11 und wollte in
unsere gemeinsame Wohnung eindringen.
Wir
informierten Ihn über den Artikel 1 und Artikel 13 des Grundgesetzes
und verlangten Dokumente, die diese Maßnahme rechtfertigt. Als wir
mit der Polizei drohten, verschwand der „Vollziehungsbeamte“
wieder. Die Drohungen gegenüber meiner Ehefrau und mir hörten nicht
auf.
Dann
am 23. Mai 2016 wurden sowohl das Girokonto
meiner Ehefrau und gleichzeitig das Geschäftskonto von DÜSTI‘s
Computer-Shop bei der Postbank gesperrt. Nun hatten wir
auf beiden Konten jeweils einen Schuldbetrag von 18.000,00€,
zusammen somit Schulden in Höhe von 36.000,00€
insgesamt und das bei einem Schufa
Score von 99%!
Ich
konnte meinen Mitarbeiter nicht mehr bezahlen und war gezwungen mein
Gewerbe aufzugeben. Zum Glück hatte ich mich nicht von Banken
abhängig gemacht. Eine Kundin gab mir am
01. Juni 2016 einen Privatkredit in Höhe von 5000,00€.
Damit war uns geholfen. Ich konnte meinen Mitarbeiter, Herrn Sandy
Schulz nicht bezahlen und forderte ihn auf sich bei der
Arbeitsagentur Haldensleben zu melden und die fristlose
betriebsbedingte Kündigung zum 01. Juni 2016 der Agentur
mitzuteilen. An diesem Tag war mein Mitarbeiter fristlos
betriebsbedingt gekündigt.
Ich
schickte meinen Mitarbeiter auch zu Frau Astrid Claus zum
Existenzgründungszentrum und schlug ihm vor, sich als
Existenzgründer anzumelden und sich beraten zu lassen.
Gemeinsam
wollten wir als gleichberechtigte Partner uns des Geschäft und auch
die Kunden teilen. Ich wollte ihn zwei Jahre einarbeiten und Ihm dann
mein Geschäft übergeben, wenn ich in Rente gehe.
Herr
Sandy Schulz missbrauchte meine Gutmütigkeit. Während ich die
Angreifer vom Hauptzollamt Magdeburg (Frau Deutschen), die
DAK-Gesundheit (Vorstand Rebscher) und der Postbank (Vorstand Frank
Strauß) abwehrte (Ich richteten im Juni 2016 ein neues
Geschäftskonto ein, zeigte die Sekretätin vom Hauptzollamt
Magdeburg beim LKA Magdeburg an und beantragte für die Chefin des
Hauptzollamtes Magdeburg einen gerichtlichen Mahnbescheid beim
Amtsgericht Aschersleben) war mein Mitarbeiter nicht wieder zu
erkennen.
Er arbeitete nur seine 13 Wochenstunden ab, während ich als Chef jeden Tag 13 Stunden arbeitet. Durch meine Webmaster-Tätigkeit und das Veröffentlichen auf meinen Webseiten schlug ich die Angreifer in die Flucht.
Er arbeitete nur seine 13 Wochenstunden ab, während ich als Chef jeden Tag 13 Stunden arbeitet. Durch meine Webmaster-Tätigkeit und das Veröffentlichen auf meinen Webseiten schlug ich die Angreifer in die Flucht.
Am
23. August 2016 wurde die illegale Kontenpfändung aufgehoben. Unser
Geld, insgesamt mehr als 2000,00€ haben wir bis heute nicht
zurückbekommen. Vom Finanzamt Haldensleben erhielt ich für das 2.
Quartal 2016 eine Vorsteuererstattung in Höhe von 1000,00€. Obwohl
auch diese Sachbearbeiter vom Finanzamt Haldensleben informiert
waren, das Geld nicht auf die gesperrten Konten bei der Postbank zu
überweisen, überwies ein Herr Berner diesen Betrag auf das
gesperrte Konto meiner Ehefrau. Von dort wanderte es nach Aufhebung
der Pfändung auf das Konto des Hauptzollamtes Magdeburg. Ein Jahr
später wollte das Finanzamt Haldensleben von mir die Umsatzsteuer
und Vorsteuer haben. Ich wies Herrn Berner vom Finanzamt Haldensleben
darauf hin, diesen Betrag vom Hauptzollamt Magdeburg abzuholen. Denn
in Wirklichkeit schuldet uns diese Behörde noch Geld privat und auch
geschäftlich.
Dieser
Herr Berner ließ dann auch mein neues Konto bei der Volksbank eG am
09.09.2017 sperren und somit konnte ich die Miete an Herrn Peters
nicht von meinem Konto überweisen.
Die
ausgebliebene Mietzahlung ist ursächlich nicht meine Schuld, sondern
die Schuld tragen die Verantwortlichen Leiter des Hauptzollamtes
Magdeburg, Frau Dorothee Deutschen und ein Herr „Berner ohne
Vornamen“ vom Finanzamt Haldensleben.
Im
Falle eines Gerichtsprozesses gegen mich, bitte ich das Gericht, die
genannten Personen zu laden, um meine Aussage und Entschuldigung zur
nicht eingegangenen Mietzahlung an Herrn Wulfhard Peters zu bezeugen.
Zeugen:
Frau Dorothee Deutschen (Hauptzollamt Magdeburg), Herr Berner ohne Vornamen (Finanzamt Haldensleben) zu laden.
Frau Dorothee Deutschen (Hauptzollamt Magdeburg), Herr Berner ohne Vornamen (Finanzamt Haldensleben) zu laden.
Weiter.
Am 15.09.2016 erhielt mein ehemaliger Mitarbeiter Herr Sandy Schulz
das Kündigungsschreiben für die betriebsbedingte Kündigung. Er
behielt einen Schlüssel zum Ladengeschäft,
denn er hatte mir zugesagt, sich bei der Arbeitsagentur Haldensleben
und bei Frau Astrid Claus vom Existenzgründungszentrum zu melden,
und schließlich nach seinem Urlaub mit mir gemeinsam das Geschäft
in der Gardelegener Str. 9 als gleichberechtigter Partner weiter zu
führen. Er behielt jedoch einen
Schlüssel zum Geschäft
und hatte somit auch in meiner Abwesenheit Zugang zu meinem Geschäft.
Während
ich im September 2016 täglich bis zu 15 Stunden arbeitete und auch
viele Aufträge hatte, unterstützte mich mein Mitarbeiter nicht. Er
ließ sich nicht einmal sehen. Trotzdem merkte ich, dass plötzlich
Werkzeuge, aber auch wichtige Unterlagen z.B. das Stundenbuch und der
Zweitschlüssel für mein Betriebsauto, welches ich ihm zur Verfügung
gestellt hatte, fehlten.
Anfang
Oktober 2016 kam er dann wütend in mein Geschäft, legte mir einen
Schlüssel für das Geschäft auf den Tisch und drohte er
mir mit seinem Rechtsanwalt Thomas Köhler,
mich vor das Arbeitsgericht nach Magdeburg zu zitieren. Es ist
durchaus möglich, dass der Herr Sandy Schulz sich Schlüssel für
das Geschäft nachmachen ließ. Um dies auszuschließen, bitte ich
den Herrn Sandy Schulz im Falle eines Gerichtsprozesses vor dem
Landgericht Magdeburg als Zeugen zu laden. Er soll unter Eid
aussagen, dass er sich keine Schlüssel für das Ladengeschäft
Gardelegener Str. 9 in der Zeit vom 15.09.2016 bis 01.10.2016
anfertigen ließ. Ich lehne jegliche Verantwortung ab, falls
unbekannte Personen mit einem nach gemachten Zweitschlüssel in das
Mietobjekt Gardelegener Str. 9 eindringen sollten. Auf den Zeugen
kann verzichtet werden, wenn der Kläger vom Gericht verpflichtet
wird, vor der Weitervermietung das Schloss bzw. gleich die gesamte
Tür mit Schloss auszuwechseln.
Zeuge:
Sandy
Schulz, ehemaliger Angestellter in DÜSTI‘s Computer-Shop.
Ersatzweise
Antrag:
Der Kläger wird vom Gericht verurteilt, die defekte Eingangstür zum Mietobjekt Gardelegener Str. 9 mit Schloss vor einer Weitervermietung auszuwechseln.
Der Kläger wird vom Gericht verurteilt, die defekte Eingangstür zum Mietobjekt Gardelegener Str. 9 mit Schloss vor einer Weitervermietung auszuwechseln.
Der
Herr Thomas Köhler derzeit auch
Rechtsanwalt des Klägers Wulfhard Peters benutzte auch diesen
Rechtsstreit aus, um meinen ehemaligen Mitarbeiter und mich
gegeneinander auszuspielen. auszuwischen. Ich hatte den Herrn Thomas
Köhler bereits vor drei Jahren wegen Unfähigkeit aus meinen
Diensten entlassen. Nicht einen Fall hatte er zu meinen Gunsten
gewonnen. Erst wenn ich selbst umfangreiche Zuarbeit leistete oder
vor Gericht mich selbst vertrat, gewann ich jeden nachfolgenden
Prozess.
Kurz
vor diesem Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Mitarbeiter Sandy
Schulz forderte der Rechtsanwalt Thomas Köhler von mir die Zahlung
von Rechtsanwaltskosten von Gerichtsprozessen, für die ich Ihm kein
Mandat erteilt hatte. Herr Thomas Köhler
präsentierte mir offene Rechnungen die mehr als 3 Jahre zurück
lagen. Ich hatte Ihm jedoch die Mandate in den von Ihm
aufgeführten Fällen längst entzogen und meine Rechnungen auch
immer zeitnah beglichen.
In
der Folge versuchte ich stets kleine Streitigkeiten ohne
Gerichtsprozesse zu schlichten und einen Kompromiss zu finden. Dies
gelang mir recht gut, denn so entfielen auch seit nunmehr 4 Jahren
Kosten für Gerichtsprozesse und Rechtsanwälte.
Diesem
Rechtsanwalt Thomas Köhler gefiel es gar nicht, dass er seine
Forderungen mir gegenüber nicht durchsetzen konnte. Ich ließ Ihn
stets Abblitzen und überzeugte so auch die Gerichte.
Im
Falle der Klage meines ehemaligen Angestellten, Sandy Schulz hatte
der Rechtsanwalt Thomas Köhler nun die Gelegenheit, sich an mir
rächen.
Er
nutzt den vorliegen Rechtsstreit auch dazu, um den Kläger und den
Angeklagten gegeneinander auszuspielen. Als Plattform und Bühne für
sein perfides Spiel nutzt er damals das Arbeitsgericht Magdeburg.
In
dem nun vorliegenden Rechtsstreit ist es wiederum das Landgericht
Magdeburg, welches er als seine „Bühne“ auserwählt hat. Es ist
auch kein Zufall, dass er den Streitwert mit
6000,00€ in die Höhe treibt, nur um zu verhindern, dass
ich selbst in diesem Fall nicht meine rechtlichen Angelegenheiten
übernehmen kann.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, im Falle eines Prozesses vor dem Landgericht
Magdeburg den Rechtsanwalt Thomas Köhler wegen Befangenheit
abzulehnen.
Weiterhin
stelle ich den Antrag meine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu
übernehmen.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, über eine detaillierte Aufschlüsselung der
Kosten für den noch nicht begonnenen Rechtsstreit „Peters gegen
Düsterhöft“ auch unter Beachtung der von mir hinterlegten
Mietkaution in Höhe von 2 Monatsmieten zuzüglich der Zinsen und
Zinsenszinsen über 9 Jahre und 6 Monate.
Antrag:
Da
der Kläger aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt ist, bitte ich
um Ladung des Herrn Uwe Peters und Frau Sandra Peters Stürholzgarten
2, 39646 Oebisfelde als Zeugen.
In
meinem Schreiben vom 10.10.2017
(Anlage
10, 2 Seiten)
hatte ich Herrn Uwe Peters dem
jetzigen Inhaber der Firma Peters Bau die
Rückstände der Mietzahlung begründet. Wieder einmal wurde mein
Geschäftskonto, diesmal bei der Volksbank eG ohne rechtliche
Grundlage gesperrt. Die
Zusammenhänge der Sperre sind die Folge des Angriffs auf mein
Familie und mein Unternehmen von 2016-2017. Siehe Beitrag auf meiner
betrieblichen Website:
http://www.al-di.com/blog/index.php?id=385cyd4b
Das
Guthaben, in Höhe von fast 1000,00€ und somit auch die Überweisung
der Mietzahlung an den Kläger Herrn Wulfhard Peters wurde
eingefroren. Meine EC-Karte wurde am 09.09.2017 am Geldautomaten
eingezogen, mein Geschäftskonto bei der Volksbank eG wurde am
15.09.2017 geschlossen.
Der
Geschäfts- und
Geldverkehr mit meinen Kunden und
Gläubigern war seit 9.09.2017 nur noch in Bar über meine Kasse
möglich. Ich entschuldigte mich für die Verspätung der
Mietzahlung und lud Herrn Uwe Peters ein, in mein Geschäft zu kommen
und die fällige Mietzahlung in Empfang zu nehmen und seinem Vater
auszuhändigen. Mir war zu keinem Zeitpunkt bekannt, wer der aktuelle
Vermieter das Objektes war. In dem Schreiben der Frau Sandra Peters,
Ehefrau des Herrn Uwe Peters wurde mir jedoch bereits am 28.11.2013
(Anlage 5) mitgeteilt, dass auch
die Frau Sandra Peters mein Vermieter ist.
Und Ihr Ehemann ist eben der Herr Uwe Peters, an den ich meine
fristlose Kündigung zum 31.10.2017 geschickt hatte.
Wenn
der Rechtsanwalt Thomas Köhler in seinem Schreiben vom 09.01.2018 an
das Landgericht behauptet, der Herr Kläger und Vermieter Wulfhard
Peters hat meine Kündigungsschreiben vom 10.10.2017 und vom
13.12.2017 gar nicht erhalten so ist dies ebenfalls gelogen, denn mit
dem Klageschreiben vom 1.12.2017 seines Mandanten hatte er mir auch
eine Kopie meines Schreibens zukommen lassen. Es ist nicht meine
Aufgabe zu überprüfen, ob er seinen Mandanten, den Mieter Wulfhard
Peters darüber auch informiert hat.
Jedenfalls
mein 2. Schreiben vom 04.12.2017 (Anlage 11
7 Blätter) an Herrn Uwe Peters ist nachweislich von Frau
Sandra Peters am 13.12.2017 in Empfang (Anlage
15) genommen. Und sie ist ja die Vermieterin das Objektes
Gardelegener Str. 9. Somit hatte sie unmittelbar Kenntnis der
fristlosen Kündigung das Mietobjektes durch den Mieter.
Der
Kläger Herr Wulfhard Peters ist übrigens aktuell weder Inhaber der
Firma Peters Bau noch der eigentliche Vermieter des Wohnobjektes.
Sondern hat nur Niesrecht.
Insofern ist gegen die Zusendung meiner Schreiben an Herrn Uwe und Sandra Peters rechtlich nichts einzuwenden. Ich widerspreche der Erledigungserklärung des Klägers vom 16.01.2017, zugestellt per Einschreiben am 18.01.2018 in allen Punkten.
Insofern ist gegen die Zusendung meiner Schreiben an Herrn Uwe und Sandra Peters rechtlich nichts einzuwenden. Ich widerspreche der Erledigungserklärung des Klägers vom 16.01.2017, zugestellt per Einschreiben am 18.01.2018 in allen Punkten.
Im
Frühjahr 2015
bat
ich Herrn Uwe Peters
nochmals um eine Zusammenkunft
mit seinem Vater Herrn Wulfhard Peters
und um ein Gespräch, wie es in Zukunft mit dem Mietobjekt weiter
gehen soll. Wir trafen uns in
der Firma Peters Bau in Oebisfelde.
Ich
erklärte nochmals meine Bereitschaft das Mietobjekt Gardelegener
Str. 9 käuflich zu erwerben und bot einen Betrag zwischen 30.000,00€
und 40.000,00€. Ich hatte von Herrn Peters ein älteres
Verkehrswertgutachten vom 4.11.2007 erhalten. Danach wurde der Wert
des Mietobjektes auf 70.000,00€ geschätzt. Ein befreundeter
Rechtsanwalt prüfte die Unterlagen und in Anbetracht der Vormieter,
und der beiden Einbrüche schätzte er den Wert auf ca. 30.000,00€
aber auch nur, wenn die Reparaturen, neue Tür, Wechsel der Fenster
durchgeführt worden sind.
Ich
bot diesen Kaufpreis an, sogar unter dem Aspekt, dass ich selbst die
notwendigen Reparaturen durchführen lassen und auch selbst bezahlen
würde. Der Herr Wulfhard Peters lehnte dies kategorisch ab. Sein
Sohn, Uwe Peters sagte kein Wort und war sichtlich eingeschüchtert
von der barschen Absage seines Vaters.
Er versprach mir im Beisein seines Vaters jedoch die baulichen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, um mein Geschäft sicherer zu machen und die Mängel zu beseitigen. Wir einigten uns mündlich die Miete nicht zu erhöhen. Der Kauf des Objektes wurde vom Vermieter abgelehnt aber ich erhielt die Zusage, endlich ein Einbruch sicheres Geschäft zu haben, um eine entsprechende Versicherung abschließen zu können.
Er versprach mir im Beisein seines Vaters jedoch die baulichen Maßnahmen unverzüglich durchzuführen, um mein Geschäft sicherer zu machen und die Mängel zu beseitigen. Wir einigten uns mündlich die Miete nicht zu erhöhen. Der Kauf des Objektes wurde vom Vermieter abgelehnt aber ich erhielt die Zusage, endlich ein Einbruch sicheres Geschäft zu haben, um eine entsprechende Versicherung abschließen zu können.
Beweis:
Befragung der Zeugen Uwe und Wulfhard Peters unter Eid.
Befragung der Zeugen Uwe und Wulfhard Peters unter Eid.
Und
wieder passierte nichts. Ich zahlte weiterhin pünktlich die Miete
und mein Vermieter und auch Herr Uwe Peters hielten Ihr Versprechen
nicht ein. So waren die Mängel am Mietobjekt bis September 2017
immer noch nicht abgestellt. Es hatten sich in der Zwischenzeit
sowohl der Herr Uwe Peters, noch Frau Sandra Peters noch der Kläger
Herr Wulfhard Peters einmal in Ihrem eigenen Mietobjekt sehen lassen.
Traurig aber wahr, obwohl die Firma und die Wohnungen nur 500m von
meinem Geschäft entfernt liegen.
Dann
wurde am 09.09.2017 mein
Geschäftskonto bei der Volksbank eG
gesperrt, eben unter Mitwirkung des Finanzamtes
Haldensleben und des Hauptzollamtes Magdeburg, die meine Ehefrau und
mein Unternehmen beklaut hatten. Und das in einer Demokratie und
einem Rechtsstaat.
Und
nun Frage ich Sie Frau Vorsitzende Richterin Soehring. Würden Sie in
unserer Situation noch so viel Ruhe bewahren, wenn unser angeblicher
Rechtsstaat seine Bürger so behandelt? Wie heißt es so schön im
Artikel 1 des Grundgesetzes Bundesrepublik
Deutschland:
Zitat:“...die
Würde des Menschen ist unverletzlich, gegen alle staatliche
Gewalt...“
Das,
was man mir, meinem Unternehmen und meiner Familie in den letzten 3
Jahren angetan hat, ist übelste Diktatur, wie ich sie nicht einmal
im DDR-Staat erlebt habe. Und ich war dort als Lehrer weder in der
SED, noch Spitzel der Stasi noch Staatsdiener mit Privilegien.
Verzeihen
Sie meine kleine Einlage, ich wollte nur mal testen, ob Sie mir noch
folgen können. Da kommt wieder der Lehrer in mir durch.
Aber
weiter: am 09.09.2017 wurde mein Geschäftskonto gesperrt und meine
Girokarte am Automaten in der Volksbank eG in Oebisfelde eingezogen.
Auch Überweisungen per Online Banking waren nun nicht mehr möglich,
da ich die EC-Karte für den TAN-Generator brauchte. Das Girokonto
meiner Ehefrau wollte ich diesmal nicht benutzen, denn letztes Jahr
hatte ja die Postbank auch gleich das Girokonto meiner Ehefrau mit
gepfändet und nahm sie somit in Sippenhaft
(Haben übrigens auch die Nazis im 3. Reich praktiziert, indem man
die Angehörigen gleich mit bestraft. Nennt man Kollektivhaftung.)
Die
Sperre meines Geschäftskontos bei der Volksbank eG war das kleinste
Übel, schließlich musste ich bei diesen „Halsabschneidern“
monatlich für meine Buchungen zwischen 35,00€ und 55,00€
bezahlen. Meine Kunden hatten sich auf Barzahlung eingestellt, so kam
ich schließlich immer an mein Geld und wer nicht zahlte erhielt
eben auch keine Ware oder Leistung.
Da
ich auch selbst meine Steuererklärung anfertige, erkannt ich auch,
dass ich als Einzelunternehmen immer eine doppelte Buchführung
betrieben hatte. Nur unnötige Schreibarbeit und das bereits seit 9
Jahren meiner Selbstständigkeit. Warum hat mir dies mein
„Steuerberater“ nicht schon vor Jahren mitteilen können.
Kurzum, die Volksbank eG war gefeuert und mein Geldverkehr ging von nun an nur noch über mein Kassensystem. Für Zahlungen an Gläubiger die weiter entfernt waren, nutzte ich mein eigenes Girokonto. Für Kunden und Gläubiger hier in Oebisfelde war Barzahlung Pflicht. Das klappte ganz gut und so schrieb ich an Herrn Uwe Peters, Sohn des Klägers meinen 1 Brief (Anlage 10) und bat darum die fällige Miete in meinem Geschäft in Empfang zu nehmen. Außerdem ging es um meine Absicht, das Geschäft käuflich zu erwerben oder bei Absage, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und das Mietobjekt zum 31.12.2017 zu räumen und besenrein zu übergeben.
Kurzum, die Volksbank eG war gefeuert und mein Geldverkehr ging von nun an nur noch über mein Kassensystem. Für Zahlungen an Gläubiger die weiter entfernt waren, nutzte ich mein eigenes Girokonto. Für Kunden und Gläubiger hier in Oebisfelde war Barzahlung Pflicht. Das klappte ganz gut und so schrieb ich an Herrn Uwe Peters, Sohn des Klägers meinen 1 Brief (Anlage 10) und bat darum die fällige Miete in meinem Geschäft in Empfang zu nehmen. Außerdem ging es um meine Absicht, das Geschäft käuflich zu erwerben oder bei Absage, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und das Mietobjekt zum 31.12.2017 zu räumen und besenrein zu übergeben.
Jeder
halbwegs gebildete Mensch, auch ein studierter Rechtsanwalt Thomas
Köhler mit einem durchschnittlichen IQ würde dieses Angebot lesen
und verstehen können. Im letzten Satz meines Schreibens (Anlage
10) bat ich Herrn Uwe Peters um einen Termin, ohne seinen
Vater , denn ich ich wusste, dass er erkrankt war (Siehe
Entschuldigung und die Bitte, nicht vor Gericht zum Termin 28.02.2018
zu erscheinen.). Ich wollte Ihn nicht unnötig mit diesen
geschäftlichen Dingen belasten.
Außerdem hatte ich ja bei dem letzten Treffen in der Firma Peters Bau mitbekommen, dass Herr Uwe Peters regelrecht Angst vor seinem Vater hatte, eigene Entscheidungen zu treffen.
Außerdem hatte ich ja bei dem letzten Treffen in der Firma Peters Bau mitbekommen, dass Herr Uwe Peters regelrecht Angst vor seinem Vater hatte, eigene Entscheidungen zu treffen.
Seine
Ehefrau Sandra Peters war ja schon lange die Vermieterin des Objektes
und wäre somit auch der richtige Ansprechpartner in dieser
Angelegenheit.
Im
September 2017
hatte ich die Partnerschaft der
DNS:NET
übernommen, die ein hochmodernes Glasfasernetz in unserer
Verwaltungsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen aufbauen will. Ich
nahm an mehreren Veranstaltungen in Rätzlingen, Wassensdorf,
Oebisfelde, Breitenrode teil und versuchte die Bürger davon zu
überzeugen, dass wir unbedingt die 47%
erreichen müssen. Denn als Partner von 1&1 war ich das einzige
Konkurrenzunternehmen der Deutschen Telekom, die bewusst das DSL/VDSL
in mehr als 15 Jahren unserer Region nicht ausgebaute. Siehe Beitrag
http://www.oebisfelde-news.com/de/oebisfelde-news-breitbandengel
Damit
sollte nun Schluss sein und so opferte ich viel Zeit damit, die
Bürger und Unternehmen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen
davon zu überzeugen, dass das Glasfasernetz die einzige Möglichkeit
sei, sich von der Monopolstellung der Deutsche Telekom zu befreien,
die es in 17 Jahren nicht geschafft hatte, den Bürgern der
umliegenden Orte wenigstens ein DSL 1000 zur Verfügung zu stellen.
Nur zur Info, zu DDR Zeiten brauchten die Bürger nicht so lange auf
ihren Telefonanschluss warten.
Und
so ganz nebenbei musste ich natürlich noch in meinem 1 Mann
Unternehmen die Aufträge meiner Kunden ausführen. Bei einem
Jahresumsatz zwischen 60.000,00€ bis 150.000,00€ schon beachtlich
für ein so kleines Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
Seit
nunmehr fast 10 Jahren erledige ich sämtliche Tätigkeiten allein.
Auf meiner
Website www.duesti.eu in meiner
History berichte ich über die Höhen und Tiefen in meinem
Unternehmen. Ich habe mir den Respekt meiner Kunden und der
Oebisfelder Bürger redlich verdient.
Noch
lag Oebisfelde Mitte Oktober 2017 gerade einmal bei 35%
abgegebene Anträge für Glasfaserausbau. Herr Uwe Peters, Inhaber
der Firma Peters Bau und Sohn des Vermieters hatte mir bisher nicht
geantwortet. Obwohl sein Büro nur ca. 500m von meinem Geschäft
entfernt liegt, war er nicht in mein Geschäft gekommen um über das
weitere Mietverhältnis zu verhandeln. Ein einfaches „Ja“
oder „Nein“ hätte mir auch
ausgereicht, dann hätte ich genügend Zeit gehabt, mein Geschäft
bis zum 31.12.2017 zu räumen und zum Weihnachtsgeschäft noch einen
Großteil der Waren günstiger meinen Kunden anzubieten.
Als
seriöser Unternehmer verlange ich von meinen Gläubigern pünktliche
Zahlungen. Diese bekam ich in der Vergangenheit oftmals nicht, auch
wenn ich anbot, das Geld beim Schuldner persönlich abzuholen, wurde
mir das oft verwehrt. So hatte ich nur die Möglichkeit die Schulden
mit Hilfe des Gerichtes und des Gerichtsvollziehers einzutreiben.
Leider in unserer Gesellschaft mit viel höheren Kosten durch
Gerichte und Rechtsanwälte zu meinen Ungunsten. Erfolg 0! Nur
zusätzliche Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte und sonstige
„Speichellecker“ in unserer Gesellschaft.
Antrag:
In
diesem Fall stelle ich den Antrag mir ein Gesetz mitzuteilen, dass
mir als Mieter vorschreibt, die ausstehende Mietzahlung zum Vermieter
zu bringen, wenn eine Überweisung nicht möglich ist, weil ich kein
Konto habe.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, den Zeugen Uwe Peters zu laden und Ihn zu
befragen, warum er auf mein Einschreiben nicht reagiert hat.
Antrag:
Ich
hatte den Kläger um ein „Energiegutachten“ für die Immobilie
gebeten, um nachzuweisen, dass über die Fenster, Türen und die
Öffnung unnötig Wärmeverluste entstanden sind und ich zu hohe
Energiekosten bezahlt habe, die auch mit dem baulichen Zustand des
Objektes einher gehen.
Ich
stelle den Antrag mir diesen „Energiepass“ zur Verfügung zu
stellen.
Mit
Schreiben vom 18.10.2017 von
Herrn Thomas Köhler erhielt ich völlig zu meiner Überraschung ein
Schreiben des Klägers über die die fristlose
Kündigung des Mietobjektes zum 31.10.2017 zugestellt. Die
angeführte Begründung ist so absurd und zeugt von wenig
Rechtsverständnis durch diese Person. Zu dem Zeitpunkt stand gerade
einmal eine Mietzahlung aus.
Hatte
vielleicht Herr Uwe Peters mein Schreiben vom 10.10.2017 nicht an
seinen Vater, Herrn Wulfhard Peters weiter gereicht?
Die
von mir angeführten Gründe des Ausbleibens der Mietzahlung waren
verständlich und nachvollziehbar. Siehe Anlage
10. Die doppelte Zahlung der
Nebenkostenvorauszahlung habe ich nicht zu verantworten. Der
Vermieter hatte mir das Geld auf das
gesperrte Konto bei der Volksbank eG überwiesen, zu dem ich seit
Anfang September 2017
keinen Zugang hatte.
Ich
hatte Ihn nicht dazu aufgefordert den Betrag doppelt zu überweisen
und lehne jegliche Verantwortung ab.
Abzüglich
der bereits von mir gezahlten Mietkaution zu Beginn des
Mietverhältnisses, zuzüglich der Zinsen über 9 Jahre hätte ich
zum 15.10.2017 keine Mietschulden gehabt.
Hätte ich vom Kläger bzw. vom Rechtsanwalt Köhler zu diesem
Zeitpunkt eine ordentliche Rechnung erhalten, und wären die Kaution
mit Zinsen darin berücksichtigt worden, müsste ich sogar noch Geld
von meinem Vermieter erstattet bekommen. Die Gründe für eine
fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sind somit zum 31.10.2017
nicht gegeben. Der Vermieter hatte jedoch bereits mit Schreiben vom
10.10.2017 die Information bekommen, dass sämtlicher geschäftlicher
Geldverkehr nur noch über das Kassensystem meines Geschäftes in Bar
erfolgt.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag der detaillierten Berechnung der Mietschulden
des Mieters zum 15.10.2017 unter Berücksichtigung der von
mir gezahlten Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses in Höhe von
zwei Kaltmieten zuzüglich der Zinsen, seit Beginn des
Mietverhältnisses.
Man
muss kein Rechtsanwalt sein, um festzustellen, das die angeführten
Gründe des Herrn Thomas Köhler, dazu dienen, meine Kreditwürdigkeit
in Frage zu stellen und meinem Unternehmen Schaden zuzufügen. Meine
Empfehlung an diesen Herrn Köhler: Schauen Sie hin und wieder
Sendungen über Rechtsfälle auf Vox, da erklären richtige
Rechtsanwälte, was man bei Kündigung eines Mietverhältnisses zu
beachten hat.
Oder
ich sag es mal mit den Worten von Fernsehrichters Alexander Hold an
meinen Vermieter gerichtet: „Man sollte nicht mit Steinen werfen,
wenn man im Glashaus sitzt“ und das im wahrsten Sinne des Wortes,
denn der Vermieter Wulfhard Peters hat es bis heute nicht geschafft,
die linke Schaufensterscheibe (einfaches Fensterglas) durch Einbruch
sicheres Verbundglas zu ersetzen.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag einen Sachverständigen zu bestellen, der
feststellt, dass meine Behauptung der Wahrheit entspricht.
Andererseits würde ich das Gericht zu einem Ortstermin bitten. Da
ich eine Glasbruchversicherung abgeschlossen habe, würde ich Ihnen,
Frau Richterin die Erlaubnis erteilen, einen Stein in das linke
Schaufenster zu werfen, um meine Vermutung zu beweisen.
Am
8. November 2017 waren die Oebisfelder Unternehmen durch Herrn
Schorlemmer zum Unternehmerfrühstück gelagen. Bei diesem Treffen
ging es darum, die Unternehmen unserer Stadt zu überzeugen, sich für
den Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes (FTTH) stark zu machen.
Noch stand Oebisfelde gerade einmal bei 35% abgegebener Anträge. Ich
nutzte die Gelegenheit, in der Annahme auch Herrn Uwe Peters (Inhaber
Peters Bau) dort zu treffen, und hatte auch die fälligen
Mietzahlungen mitgenommen.
Der
Zufall wollte es, dass ich genau rechts neben Herrn Uwe Peters einen
freien Sitzplatz bekam. Ich packte meine Unterlagen, unter anderem
auch den Brief vom 10.10.2017 auf den Tisch und wollte Ihm die
fällige Mietzahlung im Anschluss übergeben: Auch einen
Quittungsblock hatte ich mit dabei.
Es
folgte jedoch eine kontroverse Diskussion der Unternehmer darüber,
dass die Investition für dieses neue Glasfasernetz sehr hoch wäre,
weil besonders Vermieter die Kosten ab 50,00€ monatlich für
Glasfaseranschlüsse zu tragen hätten, in Wohnungen, in denen der
Mieter gar kein Glasfaser haben wollte.
Dann
reichte es mir. Ich meldete mich zu Wort und ich berichtete über die
Rolle der Deutschen Telekom, die absichtlich, das DSL in unserer
Region nicht ausgebaut hatte, aus Angst, so genannte Reseller wie
1&1, Vodafone, Arcor, O2 würden die Leitungen der Deutschen
Telekom nutzen aber günstigere Preise ihren Kunden anbieten. So gab
es in Orten wie Buchhorst, Everingen, Bösdorf, Rätzlingen,
Kathendorf usw. bis dato weder DSL noch eine andere Möglichkeit, um
ins Internet zu kommen. Mein Unternehmen war das Erste und Einzige,
dass bereits ab 2008 nach Möglichkeiten suchte, den Bürgern zu
helfen. So kaufte ich spezielle Antennen und richtete in diesen Orten
Internetzugänge über UMTS und LTE ein, obwohl auch die Sendetürme
von Vodafone nicht für diese Orte vorgesehen waren.
In
Oebisfelde bewegte ich mehr als 800 Bürger dazu, der Deutschen
Telekom den Rücken zu kehren und zu 1&1 zu wechseln. Mir ging es
nicht um eine lächerliche Provission für den Wechsel zu 1&1.
Ich betreute meine 1&1 Kunden. Über spezielle Hotlines hatte ich
Zugang zum Vertragskunden- service und zur Technik von 1&1. Bei
Problemen mit 1&1 vermittelte ich zwischen den Parteien. Ich
bestellte sogar Internet-Zugänge für Kunden, die negative Einträge
bei der Schufa hatten und stellte mein eigenes Konto zur Verfügung,
damit auch Bürger, bei denen unser viel gelobtes bürokratisches
Sozialsystem versagte einen bezahlbaren Internetzugang bekamen.
Besonders
Ausländern, die in Oebisfelde heimisch geworden waren, half ich bei
sprachlichen Problemen. Und dies alles ohne den Menschen einen Cent
aus der Tasche zu ziehen. Ich stellte vielen Bürgern in meinem
Geschäft ein kostenloses WLAN zur Verfügung und übernahm Aufgaben,
die eigentlich die Kommune übernehmen sollte. Schließlich
profitieren die Behörden ja auch von meinen Steuern, die ich immer
pünktlich zahlte.
So
war mein Geschäft in der Gardelegener Str. 9 nicht nur ein Laden,
der Computer und Laptops reinigt und repariert, sondern auch ein
wichtiger Teil des kulturellen Lebens in unserer tristen Stadt
Oebisfelde-Weferlingen.
Nach
meiner Rede kippte die Stimmung und die Anwesenden Unternehmen
erkannten die Wichtigkeit dieses großen Projektes, zumal ja die
Anschlusskosten für jeden Antragsteller in Höhe von 2000,00€
entfallen würden. Ich informierte die Anwesenden darüber, die
Anträge in meinem Geschäft zu empfangen und abzugeben. Ich
versprach auch Hilfe und Beistand beim Ausfüllen der Anträge und
veröffentlichte ein Formblatt in meinem Blog auf meiner Website
unter
http://www.al-di.com/blog/index.php?id=d787h063
.
Ich
setzte sogar eine Prämie von 20,00€ aus, für jeden abgegebenen
Antrag in meinem Geschäft. Die Prämie konnte beim Einkauf in meinem
Shop für Dienstleistungen oder Artikel eingelöst werden. Ein
Dankeschön von unserem Bürgermeister Herrn Kraul (ehemaliger
Lehrerkollege am Gymnasium Weferlingen) bzw. einen Eintrag in der
Volksstimme bzw. Altmarkzeitung erhielt ich nicht.
Schließlich
blieb nur noch wenig Zeit, bis zum 15.11.2017 die erforderliche Quote
von 47% zu erreichen. Als Webmaster schrieb ich diverse Artikel, die
die Bedeutung und Wichtigkeit der Maßnahme unterstreichen sollten.
In den folgenden Tagen gaben 150 Bürger und Unternehmen ihre Anträge
in meinem Geschäft ab.
Nachdem
ich meine Ausführungen beendet hatte, stand Herr Uwe Peters, Sohn
des Klägers plötzlich auf und verließ die Veranstaltung
frühzeitig. Kein Wort, keine Reaktion. Im anschließenden Gespräch
teilte ich den Sachverhalt Herrn Schorlemmer mit und bat auch die
Verantwortlichen der Stadt, den Bürgermeister und Herrn Dietz um
Vermittlung in diesem Rechtsstreit, der noch gar nicht begonnen
hatte. Schließlich war ja die Firma Peters auch ein Unternehmen in
unserer Stadt und es machte keinen Sinn, wenn ein Unternehmen ein
anderes Unternehmen verdrängt. Völlig Unsinnig die Reaktion des
Rechtsanwaltes Thomas Köhler mir mit einer Räumungsklage vor dem
Landgericht Magdeburg zu drohen und mich wie einen Messi zu
behandeln, den man aus einer Wohnung heraus befördern will.
Beweis:
Zeugen
Herr Schorlemmer, Herr Erhard Allecke Autohaus, Herr Uwe Dietz.
Wer
diese, meine Arbeit über fast 10 Jahre in Frage stellt, musste dazu
triftige Gründe haben. Denn Konkurrenz in meinem Gewerbe hatte ich
nicht zu befürchten. Übrigens veränderten sich die Prozente der
abgegebenen Anträge für das Glasfasernetz schlagartig. Bis zum
15.11.2017 hatten 150 Bürger Ihre Anträge in meinem Geschäft
abgegeben. Oebisfelde stand bei 53% und da ich auch noch Anträge von
Nachzüglern annehmen konnte, erreichten wir schließlich mehr als
60%. Ein Spitzenwert und auch mein Verdienst, in meinem Computer-Shop
in der Gardelegener Str. 9.
Warum
sollte ich diesen Status und auch mein Geschäft wegen einer banalen
Mietzahlung in Frage stellen?
Der
Vermieter meldete sich nicht. Ich erhielt aber auch keine ordentliche
Rechnung, wie es von Gläubigern üblich ist. Auf die Drohung des
Herrn Köhler antwortete ich nicht, denn das Vertrauensverhältnis zu
dieser Person war durch die zurück liegenden Vorkommnisse nachhaltig
beschädigt.
So
verfasste ich nochmals ein Einschreiben (Anlage
11, 7 Blätter) an Herrn Uwe & Wulfhard Peters. Ich
erklärte ausführlich die Zusammenhänge und beschrieb auch die
Rolle des Rechtsvertreters Thomas Köhler in diesem miesen Spiel. Ich
unterbreitete nochmals meine Bereitschaft das Mietobjekt käuflich zu
erwerben. Als Termin einer Entscheidung
setzte ich den
20.
Dezember 2017 an. Bei Ablehnung meines Angebotes durch
den Vermieter hätte ich nun noch 11 Tage Zeit gehabt, das Geschäft
über die Feiertage vollständig zu räumen und zum 30.04.2017 an den
Vermieter besenrein zu übergeben.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag den Zeugen Uwe Peters unter Eid zu befragen, warum
er auch mein 2. Schreiben nicht an den Vermieter, Herrn Wulfhard
Peters weiter geleitet, und warum er bis zum 20.
Dezember 2017 nicht
geantwortet hat.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag Frau Sandra Peters, die Unterzeichnerin meines 2.
Einschreibens (Anlage 15) und
aktuell Vermieterin des Objektes zu befragen, warum sie nicht
geantwortet hat.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, den Rechtsanwalt Köhler zu befragen, wann er
Kenntnis von meinem ersten Schreiben vom 10.10.2017 und von meinem 2.
Schreiben vom 04.12.2017 erhielt.
Die
vorsätzlich falsche und mangelhafte Weitergabe von Informationen bei
der Leitung der vorliegenden Rechtssache durch den Rechtsanwalt Herrn
Thomas Köhler aus Oebisfelde zum Nachteil des Angeklagten
(Horst-Gerhard Düsterhöft) erfüllt nach meinem Rechtsempfinden den
Tatbestand der Rechtsbeugung §339 StGB zumal er durch seine
Strategie auch seinem Mandanten, den Kläger und sein Unternehmen in
seinem Ansehen schädigt.
Ich
hatte im Vorfeld noch vor Zustellung der Klageschrift vom 1.12.2017
durch das Landgericht Magdeburg dem Kläger und seinem Rechtsanwalt
unzählige Male meine Bereitschaft erklärt, einen Rechtsstreit vor
einem Gericht zu vermeiden und sich auch außergerichtlich in diesem
Fall zu einigen. Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zum
31.12.2017 und die Bereitschaft das Geschäft zu räumen, kam nicht
vom Kläger, sondern von mir selbst.
Bis
zur Zustellung der Klageschrift war mir nicht klar, ob der Kläger
überhaupt meine Kündigungsschreiben vom 10.10.2017 erhalten hatte.
Mit der Zustellung der Klageschrift wurde dies zur Gewissheit.
Beweis:
Anlage
K6, Schreiben des Landgerichtes vom 1.12.2017, unterschrieben von
Rechtsanwalt Thomas Köhler Oebisfelde.
Um
einer drohenden Klage zuvor zu kommen, hätte ich mein Geschäft
schon mit Zustellung der Klageschrift vom 1.12.2017 räumen können.
Ich hätte fast einen Monat Zeit gehabt. In der Hoffnung der Kläger
Herr Wulfhard Peters würde auch aus Rücksicht vor den Feiertagen
und meiner Familie einlenken und wenigstens die Klage zurückziehen,
wartete ich bis zum 20.
Dezember 2017. Diesen Termin hatte ich in meinem Schreiben
(Anlage 11) gesetzt.
In
der Zwischenzeit bereitete ich jedoch bereits den Auszug aus meinem
Geschäft vor. Ich suchte nach Räumlichkeiten und versuchte auch
Artikel preisgünstig zu verkaufen bzw. sogar zu verschenken. Ein
Bekannter hatte mir beim Formulieren der Klageerwiderung geholfen.
Auch das Protokoll zur Räumung des Mietobjektes bis zum 30.12.2017
lag vor.
Mein
Rechtsbeistand trug mir auf, das Schreiben persönlich dem Vermieter
Wulfhard Peters am 21.12.2017 an seiner Hausadresse zu übergeben und
mir dem Empfang bestätigen zu lassen.
Aus
Rücksicht vor seiner Familie und weil die Feiertage bevor standen,
hielt ich es bis zum 27.12.2017 zurück.
Auch
diesmal kein Anruf, kein Einlenken des Rechtsanwalts Köhler, keine
Reaktion des Uwe Peters und seiner Ehefrau.
So
brachte ich das Schreiben am 27.12.2017 zum
Haus von Wulfhard Peters. Seine Ehefrau öffnete mir. Ich
bat darum, mir das Kündigungsschreiben des Mietverhältnisses mit
Räumung zum 31.12.2017 zu unterschreiben. Dies verweigerte sie ohne
Angabe von Gründen. Auf dem Schreiben notierte ich die Verweigerung
der Annahme steckte das Schreiben in einen Umschlag und warf es in
den Briefkasten.
Beweis:
Fotos
und Videos der Übergabe. Auf Verlangen des Gerichtes verfügbar.
Antrag:
Im
Falle eines Gerichtsprozesses stelle ich den Antrag die Ehefrau des
Klägers als Zeugin zu laden und zu befragen, warum sie die Annahme
verweigert hat.
Im
Anschluss fuhr ich in mein Geschäft, informierte mit einem Aushang
meine Kunden von der Geschäftsschließung. Die Klageerwiderung
(Anlage 1) und das Schreiben zur
Mieträumung (Anlage 12) schickte
ich per Einschreiben an das Landgericht Magdeburg.
Noch
an diesem Tag begann ich mit meiner Familie und meinem Enkel Julien
mit dem Ausräumen des Geschäftes. Besonders nah ging dies meinem
Enkel Julien, der nicht verstand, warum man seinem Opa so etwas
antut. Er hatte auch den Angriff 2016 miterlebt als man meiner
Familie und meinem Unternehmen übel mitspielte. Er sollte mein
Geschäft später übernehmen und war ganz stolz auf seinen Opa und
seine Arbeit. Deshalb half er in den Ferien gern.
Was
uns in den letzten Jahren durch Staat, Behörden, Banken,
Krankenversicherungen und eben einem betrügerischen uneinsichtigen
Vermieter angetan wurde ist unglaublich und hat mein
Rechtsverständnis in diesen Staat Bundesrepublik Deutschland
zutiefst erschüttert. Eine Gesellschaft, die Ihren Bürgern das
antut, hat es nicht verdient als Demokratie bezeichnet zu werden. Das
ist staatlich geduldetes Mobbing und Bossing auf höchster Ebene.
Innerhalb
von zwei Tagen hatten wir 70 Umzugskartons mit Neuware,
Gebrauchtartikeln, Kunden-Geräten, die noch nicht abgeholt wurden,
Werkzeug, Betriebsunterlagen, und Teilen aus meinem Computer-Museum
gefüllt und mit 2 PKW zu den 3 Garagen und einer alten feuchten
Werkstatt transportiert. Zum Glück erhielten wir an zwei Tagen vom
Hagebau Markt Wolfsburg einen Transporter, mit dem wir auch Möbel
und sperrige Sachen transportieren konnten.
Die
großen Arbeitstische und auch einen Schrank des Vormieters mussten
wir zersägen. Die Teile wanderten in den Sperrmüll.
Nur
Familienangehörige, die extra aus Salzwedel und NRW zu Besuch
angereist waren, halfen uns bei der Räumung des Geschäftes zwischen
den Feiertagen. Am Samstag, den 30.12.2016 war das Geschäft
vollständig geräumt. Wir führten restliche Reinigungsarbeiten
durch. Die Löcher wurden verschlossen und die Übergabe an den
Vermieter wurde vorbereitet. Wie im Schreiben (Anlage
12) angekündigt, erwarteten wir den Vermieter oder einen
von Ihm beauftragten Mitarbeiter bzw. Vertreter um 16:00 Uhr zur
Übergabe des Mietobjektes.
Meine
Ehefrau Viola Düsterhöft, meine Tochter Manja Damitz und ich
warteten eine Stunde auf den Vermieter bzw. seinen Rechtsanwalt, den
Herrn Thomas Köhler. Auch Herr Uwe Peters , Inhaber der Firma Peters
Bau und Sohn des Vermieters waren nicht zum vereinbarten Termin
erschienen.
Ich
dokumentierte die leeren Räumlichkeiten und Übergabedokumente mit
Fotos. Auch die Schäden am hinteren Fenster und an der Eingangstür,
die der Vermieter nicht reparieren ließ, wurden dokumentiert.
Wenn
der Kläger sich auf den Mietvertrag zur Übergabe des Geschäftes
beruft, und verlangt, den Zustand zu Beginn des Mietverhältnisses
wieder herzustellen dann würde ich vom Vermieter verlangen, seinen
Pflichten nachzukommen und auch die Eingangstür und das defekte
hintere Fenster auszuwechseln bzw. auswechseln zu lassen.
Antrag:
Ich
stelle den Antrag, dem Vermieter als Auflage zu stellen, diese
Reparaturen bis 31.01.2018 durchzuführen.
Da
der Vermieter nicht zur Übergabe des Mietobjektes erschien, brachten
wir die Schlüssel gegen 20:00 Uhr zum Kläger, dem Vermieter. Als
Zeugen waren anwesend, meine Ehefrau Viola Düsterhöft, unsere
Tochter Frau Manja Damitz und Herr Volker Schernikau aus Oebisfelde.
Der
Vermieter, Herr Wulfhard Peters öffnete uns persönlich die
Wohnungstür der Wohnung Gartenstraße 2 in 39646 Oebisfelde. Er
verweigerte die Übernahme des Übergabeprotokolls und die Annahme
der Wohnungsschlüssel. Er gab uns zu verstehen, dass er auf Grund
gesundheitlicher Probleme seinen Rechtsanwalt Thomas Köhler
beauftragt hatte, sämtliche Formalitäten zu übernehmen.
Ich
fragte Ihn, warum kein Vertreter z.B. Herr Uwe Peters und seine
Ehefrau oder sein Rechtsanwalt Thomas Köhler erschienen waren.
Darauf erhielten wir keine Antwort und Herr Wulfhard Peters schloss
die Tür.
Im
Beisein der bereits genannten Zeugen wurde das Original des
Übergabeprotokolls mit den 5 Schlüsseln und einem defekten
Schlüssel für das Geschäft in den Umschlag getan, verschlossen und
in den Briefkasten der Familie Wulfhard Peters gesteckt. Die Prozedur
wurde durch Fotos (Anlage 14, 4 Blätter)
und einem Video dokumentiert.
Auf
Grund der Verweigerung der Rücknahme des Mietobjektes und der
Schlüssel lehne ich jegliche Nutzungsentschädigungen nach § 546a
BGB und sonstige Forderungen des Klägers ab.
Ich
berufe mich auf das Urteil des Landgerichts Bonn, vom 05.06.2014,
Az.: 6 S 173/13.
Ich
bitte um Herausgabe der Außenwerbung für DÜSTI‘s Computer-Shop,
sowie der LED Lampen im den beiden Kästen der Leuchtreklame.
Außerdem um Herausgabe der 4 LED Lampen im vorderen Geschäftsraum.
Die beiden Leuchtkästen der Außenreklame mit der Einführung des
Stromkabels in das Wohnobjekt habe ich bei Übernahme des
Mietobjektes so vorgefunden. Ich lehne ein Entfernen auf meine Kosten
kategorisch ab.
Ich
bitte um eine detaillierte Endabrechnung der noch ausstehenden Kosten
unter Berücksichtigung der von mir bereits im Voraus gezahlten
Mietkaution zuzüglich der Zinsen seit Beginn des Mietverhältnisses.
Ich verlange auch zeitnah bis spätestens 15.02.2018 eine
Endabrechnung der Kosten für Wasser, Heizung und Strom.
Abschließend
nehme ich Bezug auf das Einschreiben des Landgerichts Magdeburg vom
16.01.2018. Übergeben am 18.01.2018.
Ich widerspreche dem anliegenden Schriftsatz des Klägers in allen
Punkten, wegen der unentschuldigter Verweigerung der Rücknahme des
Mietobjektes.
Damit
ist die fristlose Kündigung mit Räumung und Übergabe des
Mietobjektes zum 31.12.2017 durch den Mieter Horst-Gerhard
Düsterhöft in allen Punkten erfüllt.
Die
vom Kläger beim Landgericht Magdeburg beantragte Räumungsklage mit
Gerichtstermin zum 28.02.2018 wäre nach meinem Rechtsempfinden
hinfällig. Die Kosten des Rechtsstreits, die bei Gericht angefallen
und auch seine Anwaltskosten übernimmt der Kläger in vollem Maße.
Als
selbstständiger Unternehmer und eigener Rechtsvertreter bin ich
berechtigt, für meine Arbeitszeit zum Erstellen meiner 4 Schreiben
an den Kläger und seinen Rechtsanwalt eine Forderung in Höhe von
1000,00€ in Rechnung zu stellen:
Rechnung
01/2018
1.
Material, Papier, Porto: 50,00€
2.
Arbeitszeit für 3 Schreiben an das Gericht 10 Stunden (Stundensatz
50,00€): 500,00€.
3.
Betriebskosten für PC und Internet: 50,00€.
4.
Beratungskosten für rechtliche Angelegenheiten: 400,00€
Gesamt:
1000,00€
Zahlbar
ohne Abzug mit 10% Zinsen monatlich ab 01.01.2018. Zahlung in Bar in
DÜSTI‘s Computer-Shop Velpker Str. 11 in 39646 Oebisfelde oder Per
Überweisung auf mein Paypal-Konto unter der Adresse: info@al-di.com
bis spätestens 15.01.2018.
Ich
Horst-Gerhard Düsterhöft, erkläre an Eides statt, dass sämtliche
in diesem Schreiben dargestellten Sachverhalte der Wahrheit
entsprechen. Ich habe nichts verschwiegen bzw. hinzugefügt.
Ich
bedaure aufrichtig, dass das jahrelange gute, gar freundschaftliche
Mietverhältnis mit Herrn Wulfhard Peters so enden musste.
Sehr
geehrte Frau Richterin Soehring, gestatten Sie mir auch ein paar
kritische Worte zu der sehr destruktiven Haltung des Gerichtes. Bei
allem Respekt gehört es sich nicht, dass ich als Angeklagten vom
Gericht nicht Ernst genommen werde.
Wir
hätten uns den ganzen Ärger sparen können, wenn der zuständige
Sachbearbeiter vom Landgericht Magdeburg oder auch Sie Frau Richterin
Soehring mein Schreiben vom 10.10.2017 aufmerksam gelesen hätten.
Eine
Räumungsklage wäre völlig überflüssig, denn ich selbst als
Angeklagter hatte ja bereits das Mietverhältnis
zum 31.12.2017 aufgekündigt. Von einem Gericht, und von
einem studierten Rechtsanwalt Herrn Thomas Köhler hätte man dies
erwarten können.
Richter
und Beamte müssen sich nicht wundern, wenn mündige Bürger sie in
der Öffentlichkeit beschimpfen, sie angreifen und den Respekt
verlieren.
Der
Fernsehrichter Alexander Hold hatte am Ende eines Prozesses, nach
Verkündigung des Urteils immer einen schönen Spruch parat. Ich, als
mein eigener Rechtsvertreter würde mich dem anschließen. Zu den
Angriffen auf Staatsbedienstete, Rechtsanwälte, Politiker und auch
Richter durch ganz normale Bürger fällt mir folgender Spruch ein:
„So
wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus.“ Wenn
die genannten Personengruppen andere Menschen schlecht behandeln,
dann müssen sie sich nicht wundern, wenn sie selbst massiv
angegriffen werden.
Der
gesellschaftliche Frieden kann nur gewahrt werden, wenn wir
miteinander reden und zwar immer dann, wenn ein Konflikt zu
eskalieren droht. Wir leben im 21. Jahrhundert und wir müssen uns
wegen Banalitäten wie in der Steinzeit nicht gleich die Köpfe
einschlagen, wenn uns irgend etwas nicht passt.
Angst
schürt nur Gewalt und den Wunsch sich wieder in Sicherheit zu
wiegen. Denken Sie immer daran Werte Frau Richterin Soehring.
In
diesem Sinne hoffe ich in dem vorliegenden Rechtsstreit um eine
weise, faire und für beide Seiten (Kläger und Angeklagten)
akzeptable Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg.
Wenn
ich nicht so alt wäre, würde ich in meinem 3. Lebensabschnitt
vielleicht Recht studieren oder vielleicht auch gerne Richter werden.
Da jedoch meine Lebenszeit nicht mehr ausreichen wird, würde ich
mich auch als „Freizeitrichter“ oder Schöffe anbieten, wenn das
Landgericht meine Dienste in Anspruch nehmen möchte.
Ich
entschuldige mich dafür, dass mein Schreiben etwas länger
ausgefallen ist, als im Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und
Gerichten üblich. Ich weiß auch Richter haben heutzutage viel um
die Ohren.
Als
IT-Fachmann und Webmaster meiner Internetpräsentationen von denen
ich bereits berichtet hatte, kann ich empfehlen, das wir in Zukunft
viel mehr das Internet nutzen sollten, um Konflikte zu lösen.
Insofern
würde ich auch diese lange spannende Geschichte gern im Internet
veröffentlichen, wenn es das Gericht erlaubt. So sparen wir Zeit,
Papier und können auch entscheiden, ob Inhalte nur den im
Rechtsstreit befindlichen, beteiligten Parteien oder aber auch der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten, um eben aus
Fehlern zu lernen und in Zukunft Konflikte ohne Gerichtsprozesse zu
schlichten.
Hochachtungsvoll
Horst-Gerhard
Düsterhöft
Diplomlehrer, IT-Techniker, Unternehmer
Diplomlehrer, IT-Techniker, Unternehmer
und
in Zukunft vielleicht auch „Freizeitrichter“
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